FPÖ-Haimbuchner: Freiheitliche Jugend zieht vor den VfGH – Verfassungsbeschwerde eingebracht

Echte Probleme aufzuzeigen, bleibt freiheitliche Tugend – Individualantrag unter https://www.fpoe-ooe.at/wp-content/uploads/Individualantrag-_anonym_.pdf

Gestern wurde die bei der diesbezüglichen Pressekonferenz vorgestellte Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Ziel der Beschwerde ist es, dass die österreichischen Asyl- und Migrationsgesetze in Einklang mit den verfassungsmäßig gewährleisteten Kinderrechten und der EMRK gebracht werden. „Seit einem Jahrzehnt sieht sich die österreichische Republik mit einer stetig steigenden Anzahl von Gewaltdelikten durch Migranten konfrontiert. Ein kollektives staatliches Versagen in der Asyl- und Migrationspolitik hat dazu geführt, dass Österreich, aber auch ganz Europa, unsicherer wurde. Die Freiheitliche Jugend klagt daher vor dem VfGH die Rechte unserer Kinder auf ein Leben in Frieden und Freiheit ein und beweist damit, dass sie es versteht ihre Anliegen in einer rechtsstaatlichen und gesetzestreuen Form zu formulieren“, so der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner. ****

„Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Grundrecht auf effektiven Schutz seiner persönlichen Freiheit und Sicherheit. Der aktuelle Rahmen des österreichischen Schulrechts, des Strafrechts und Fremdenrechts ist ungeeignet, die persönliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Kinderschutzkonzepte ersetzen keine Sanktionen. Internationale Fallbeispiele und Daten belegen, dass Abschiebungen gewalttätiger Migranten generalpräventiv wirken und geeignet sind, die Jugendkriminalität signifikant zu reduzieren. Unser Antrag richtet sich gegen den Schildbürgerstreich des österreichischen Asylrechts, der Gewalttätern und Gefährdern zwar den Entzug ihres Aufenthaltstitels androht, zugleich aber die Durchführung ihrer Abschiebung pauschal untersagt“, erläutert RA MMag. Dr. Michael Schilchegger den Inhalt der Verfassungsbeschwerde.

„„Junge Menschen haben ein Recht auf eine sichere und freie Zukunft. Der Staat ist verpflichtet, diese zu gewährleisten. Als Freiheitliche Jugend fordern wir umfassende Maßnahmen, um den rechtlichen Schutz von Kindern sowie Jugendlichen zu verbessern und Bewusstsein für die derzeitigen Missstände zu schaffen. Der erste Schritt dazu ist unsere nunmehr eingereichte Verfassungsbeschwerde. Im Gegensatz zu den linken Jugendorganisationen kleben wir uns nicht fest und behindern die freie Fahrt. Wir wollen die Blockaden aufheben und den Weg für eine sichere, gewaltfreie Zukunft für unsere Jugend frei machen“, so der Bezirksobmann der Freiheitlichen Jugend Linz, Daniel Hartl abschließend.

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Hinweis an die Redaktionen: Den Individualantrag finden Sie unter https://www.fpoe-ooe.at/wp-content/uploads/Individualantrag-_anonym_.pdf im Download.

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