Haimbuchner fordert Neubewertung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Vollzugspraxis der EMRK auf europäischer Ebene muss geändert werden

Die FPÖ übt scharfe Kritik an der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nach Ansicht der Freiheitlichen habe sich die Rechtsprechung „von den ursprünglichen Intentionen der Konvention entfernt“ und führe zu problematischen Folgen wie verhinderten Abschiebungen von Schwerkriminellen und einer unkontrollierten Migrationspolitik. Auf Initiative der FPÖ hat der oberösterreichische Landtag daher nun Ende September eine Resolution verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer Ebene eine Änderung der Vollzugspraxis einzufordern.

Der oö. FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner betonte in diesem Zusammenhang: „Die aktuelle Auslegungspraxis der EMRK durch europäische Richter hat nicht mehr viel mit dem zu tun, was die geistigen Väter der Konvention bei ihrer Abfassung vor Augen hatten. Verhinderte Abschiebungen von Schwerstkriminellen, unkontrollierte Massenmigration und die daraus resultierenden Straftaten sind das Produkt der völligen Verselbstständigung des Brüsseler Richterrechts.“ Sollte auf europäischer Ebene keine Lösung möglich sein, müsse laut Haimbuchner auch eine nationale Neuregelung von Menschenrechten in Betracht gezogen werden, um den Schutz der Bürger zu gewährleisten.

 Forderung: Abschiebungen nach Syrien sofort umsetzen

Konkret reagierte Haimbuchner auf eine jüngste Entscheidung des EGMR, der den Abschiebestopp eines Syrers aufgehoben hatte. Daraus leitet er die Forderung nach groß angelegten Rückführungen in den Nahen Osten ab. „Ich erwarte mir, dass nun endlich im großen Stil Abschiebungen stattfinden. Es nutzt nämlich nichts, wenn die Bundesregierung einen Syrer abschiebt, in der Zeit aber 100 Neue ins Land kommen“, erklärte er.

Abschließend sprach sich der stellvertretende FPÖ-Bundesparteiobmann für einen kompletten Asylstopp aus, bis wieder „rechtskonforme Zustände“ hergestellt seien. Sein Ziel sei die Rückkehr „zu den Verhältnissen von vor 2015“. Alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels müssten nun ergriffen werden, so Haimbuchner.