ÖIF soll künftig allein für Integrationsprüfungen zuständig sein – „Die Regierung übernimmt unsere Vorschläge leider erst nach vier Jahren“
Bereits im Juni 2022 forderte der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. und Staatsbürgerschaftsreferent Dr. Manfred Haimbuchner, dass Integrationsprüfungen künftig ausschließlich durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt werden sollen. Damit sollte eine einheitliche und zentrale Abwicklung der Prüfungen sichergestellt werden. Vier Jahre später greift die Bundesregierung diese Forderung nun auf: Eine in der vergangenen Woche in Begutachtung geschickte Novelle des Integrationsgesetzes sieht vor, dass Integrationsprüfungen künftig nur mehr beim ÖIF absolviert werden können.
„Eine erfreuliche Entwicklung, dass unseren Ideen und Forderungen nun endlich Gehör geschenkt wird. Es wäre zwar wünschenswert, dass die Regierung nicht Jahre damit zuwartet, aber immerhin ist ein erster Schritt gelungen“, kommentiert Haimbuchner die geplante Gesetzesänderung. Bereits bei einer Pressekonferenz im Juni 2022 unter dem Titel „Staatsbürgerschaft – Lockerungen sind das falsche Signal“ hatte sich Haimbuchner für diese Anpassung ausgesprochen. Die nun vorgesehene Änderung bewertet der Staatsbürgerschaftsreferent als Schritt in die richtige Richtung, sieht darin allerdings nur einen Teil der notwendigen Reformen.
Haimbuchner fordert umfassende Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts
Für Haimbuchner steht fest, dass die geplante Neuregelung nicht das Ende der Reformbemühungen sein darf. Die Forderungen der Freiheitlichen gehen deutlich weiter: Neben einer Verleihung der Staatsbürgerschaft frühestens nach 15 Jahren spricht sich Haimbuchner gegen die Einbürgerung von Asylwerbern und Asylberechtigten aus. Darüber hinaus fordert er eine Staatsbürgerschaft auf Probe, verpflichtende Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sowie erweiterte Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft. „Unsere Vorschläge reichen weiter, bei Prüfungen ausschließlich durch das ÖIF kann nicht Schluss sein. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erst nach 15 Jahren, keine Staatsbürgerschaft für Asylwerber oder Asylberechtigte, eine Staatsbürgerschaft auf Probe und mehr Möglichkeiten zum Entzug selbiger, sind nur einige unserer Forderungen. Vielleicht sollte man hier nicht Jahre verstreichen lassen, sondern jetzt sofort handeln“, betont Haimbuchner, der die Bundesregierung auffordert, die weiteren Reformvorschläge zeitnah aufzugreifen, anstatt erneut mehrere Jahre verstreichen zu lassen.
