Haimbuchner sieht Kurs bestätigt: Grünes Licht für Gas-Probebohrung in Molln

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Gas-Probebohrung in Molln bestätigt und damit die Linie des Landes untermauert. Beschwerden gegen den Bescheid wurden abgewiesen. Für FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner ist das Urteil ein klarer Erfolg und ein Beweis für die fachlich fundierte Arbeit der Naturschutzbehörde: „Nach sorgfältiger Interessenabwägung und unter Einhaltung hoher Naturschutzstandards sind derartige Vorhaben zu genehmigen – dies hat das Landesverwaltungsgericht nun bestätigt.“

Das Gericht stellte fest, dass für die Probebohrungen in den Wintermonaten ein sehr hohes öffentliches Interesse bestehe, um Österreichs Energieautarkie zu stärken. Bohrplatzerrichtung und Testarbeiten dürfen daher nur zwischen 1. Oktober 2025 und 31. März 2026 stattfinden. Im Sommer hingegen hätten Natur- und Landschaftsschutz Vorrang, weshalb hier keine Arbeiten zulässig sind.

 Bestätigung für die Arbeit der Naturschutzabteilung

Haimbuchner, der in der Landesregierung für den Naturschutz zuständig ist, sieht in der Entscheidung einen Beleg für die Qualität der Landesverwaltung: „Es freut mich, dass sich das Gericht der fachlichen Einschätzung unserer Naturschutzabteilung anschließt. Durch die ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen wird die Natur keinen langfristigen Schaden davontragen. Der Schutz unserer heimischen Flora und Fauna ist mir selbstverständlich ein großes Anliegen – gerade die Naturschutzabteilung unseres Bundeslandes leistet hier seit Jahren hervorragende Arbeit.“

 Signal für Energieautarkie und Rechtssicherheit

Mit dem Beschluss wird klar: Energieprojekte sind in Oberösterreich möglich, wenn sie rechtlich sauber vorbereitet und naturschutzfachlich abgesichert sind. Haimbuchner: „Dieses Urteil zeigt, dass wir Projekte, die im öffentlichen Interesse stehen, auch unter hohen Standards umsetzen können. Das stärkt nicht nur die Energieautarkie, sondern auch die Rechtssicherheit für künftige Vorhaben.“