Haimbuchner zu AKW Hinkley Point: „EuGH-Entscheidung führt gemeinsame europäische Zielsetzungen ad absurdum“

Staatliche Beihilfen laut Gericht nicht davon abhängig, ob damit „ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird“ 

Der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Dr. Manfred Haimbuchner, kommentiert das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Beihilfen für den Bau des AKW Hinkley Point wie folgt: „Wie wir schon bei den Entscheidungen des EuGH zur Mindestsicherung in Oberösterreich gesehen haben, ist die Rechtsfindung in diesem Gremium mitunter wenig nachvollziehbar, wenngleich dessen Urteile natürlich zu akzeptieren sind. Das betrifft auch das jüngste Urteil in der Causa AKW Hinkley Point, bei dem die Verfolgung gemeinsamer europäischer Ziele im für Gesamteuropa so wichtigen Energiebereich offenbar hinter der Förderung für wenig nachhaltige Partikularinteressen zurückstehen müssen.“

Umfassende europäische Verteidigung beinhaltet auch Energiefrage

Haimbuchner betont, dass die Bedürfnisse einzelner europäischer Länder bei der Verteilung von Förderungen und Subventionen in allen Bereichen selbstverständlich Berücksichtigung finden müssten, jedoch dürften diese nicht gegen gemeinsame europäische Ziele in Fragen einer umfassenden europäischen Verteidigung stehen, zu denen er auch den strategisch wichtigen Energiesektor zählt. „Ich wünsche mir, dass wir in vitalen Fragen der europäischen Zukunft zwar intensive Debatten über die richtigen Wege führen, uns aber auf gemeinsame strategische Ziele verständigen können. Österreich hat den Weg einer atomkraftfreien und nachhaltigen Energieversorgung immer authentisch und konsequent vertreten und sollte das auch weiterhin tun“, so der Bundesparteiobmann-Stellvertreter abschließend.