Haimbuchner zu Coronamaßnahmen: „Der VfGH hat die Coronalegistik der Bundesregierung durch Sonne und Mond geschossen“

Gesetzeswidrige Maßnahmen untergraben das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat

Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter und stellvertretende Bundesparteichef der FPÖ, Dr. Manfred Haimbuchner, kommentiert die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshof aus der Oktober-Session, wonach eine ganze Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzeswidrig waren und sind, wie folgt: „Dass Gesetze und Maßnahmen vor dem Verfassungsgericht auch einmal keinen Bestand haben, ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Nicht normal ist es hingegen, wenn nahezu jede einzelne Maßnahme der Bundesregierung durch den VfGH beanstandet, bzw. aufgehoben oder im Nachhinein für gesetzeswidrig erklärt wird. Wenn dies dann auch noch Einschränkungen von grundlegenden Bürger- und Freiheitsrechten betrifft, ist das schlicht und ergreifend nicht mehr tolerierbar. Die Gesetzeskonformität von Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ist kein ‚nettes Schmankerl‘, sondern eine absolute Grundvoraussetzung, um das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen zu erhalten.“ ****

Haimbuchner erneuert in diesem Zusammenhang seine Kritik an Bundeskanzler Kurz, der die Verfassungskonformität der Coronalegistik aufgrund der kurzen Geltungsdauer der COVID-19-Verordnungen als nachrangig beurteilt hatte: „Auch wenn Gesetze und Verordnungen nur kurze Zeit in Kraft sind, müssen diese selbstverständlich verfassungskonform sein. Nicht nur weil sonst sehr viel wichtiges Vertrauen verspielt wird, sondern auch weil die Republik sonst unter Umständen gegenüber betroffenen Bürgern ersatzpflichtig wird. Eine Sorglosigkeit, wie sie der Bundeskanzler mit Blick auf die Corona-Gesetze an den Tag legt, halte ich für äußerst fahrlässig und ist eines Rechtsstaats unwürdig“, so der stellvertretende FPÖ-Chef abschließend.