Haimbuchner zu „Hass im Netz“-Paket: „Dieses Gesetz offenbart das Antlitz des digitalen Autoritarismus im grünen Gewand“

Kritik an Netzsperren, Uploadfiltern und Überwachung – Bürgerliche Freiheit muss auch im Netz verteidigt werden 

Der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ und stellvertretende Landeshauptmann Oberösterreichs, Dr. Manfred Haimbuchner, bezieht Stellung zu dem „Hass im Netz“ – Paket der Bundesregierung, dessen Begutachtungsfrist in dieser Woche endet. Haimbuchner übt dabei scharfe Kritik an einzelnen Maßnahmen: „Es ist äußerst beunruhigend, dass man im Justizministerium offenbar den eigenen Gesetzesentwurf nicht kennt. So wurden die Bürger beispielsweise mit der Versicherung, dass dieses Gesetz keine sogenannten Netzsperren vorsehe, in falscher Sicherheit gewiegt. Obwohl Justizministerin Alma Zadic die Einführung von Netzsperren auf direkte Nachfrage in der ZIB 2 vom 03. September 2020 verneint, haben die Experten des Datenschutzvereins ‚epicenter.works‘ jetzt zweifelsfrei belegen können, dass dies nicht der Wahrheit entspricht und Netzsperren sehr wohl vorgesehen sind.“

Mit Uploadfiltern kommt die Privatisierung der Rechtssprechung

Auch sogenannte Uploadfilter, die Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung blockieren und so massiv in die Meinungs- und Redefreiheit eingreifen, haben ihren Weg in den Gesetzesvorschlag gefunden. Obwohl die Grünen bisher in Wahlkämpfen immer beteuerten, diese Art der technischen Überwachung abzulehnen, zeigt sich jetzt ein ganz anderes Bild: „Dass die Grünen im Bereich des Schutzes von digitalen Grund- und Freiheitsrechten offenbar einen großen Kreidevorrat zum Verzehr angelegt hatten, zeigt sich jetzt, wo sie in Regierungsverantwortung autoritäre Phantasien Wirklichkeit werden lassen wollen.“ So gäbe es laut Experten bei Uploadfiltern zahlreiche Beispiele von sogenanntem „Over-Blocking“, bei dem rechtlich einwandfreie Inhalte seitens sozialer Netzwerke gesperrt werden.  „Solche Praktiken sind mit unserem freiheitlich-demokratischen Verständnis von der Meinungs- und Redefreiheit schlichtweg nicht vereinbar“, bringt Haimbuchner die Problematik auf den Punkt.

Ausbau und Privatisierung von Überwachung ist strikt abzulehnen

Das vielleicht gravierendste Problem sieht der Bundesparteiobmann-Stellvertreter in den Planungen zur Privatisierung von Überwachungsmaßnahmen. Laut Gesetzesvorschlag kann beispielsweise künftig jeder, der Online eine Üble Nachrede oder Beleidigung vermutet, die Person hinter dem Posting über Ermittlungsmaßnahmen ausforschen lassen und erhält in der Folge vollen Zugriff auf sensible persönliche Daten der beschuldigten Person. Ein Instrument, das bisher staatlichen Ermittlungsbehörden vorbehalten war, wird damit de facto in die Hände von Privatleuten gelegt. „Dieser Gesetzesentwurf reiht sich ein in eine lange Liste von handwerklich schlechter und unzureichend weit gedachter Legistik seitens der Bundesregierung. Vor allem in der Coronakrise kommt dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte eine besondere Bedeutung zu – der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, Dr. Rupert Wolff, hat sich kürzlich diesbezüglich sehr deutlich geäußert. Als Jurist kann einem nur angst und bange werden, wenn man sich ansieht, wie in den Bundesministerien an den Grundfesten der österreichischen Rechtsordnung herumgemeißelt wird. Als freiheitlicher Politiker und als Bürger sehe ich es als meine Pflicht an, hier lautstarken Protest zu üben“, schließt Haimbuchner seine Ausführungen.