Haimbuchner zu Kopftuch-Entscheid: „Ein zivilisatorischer Rückschritt für die Gesellschaft“

Rechtsstaatlich herbeigeführte Urteile sind zu akzeptieren – Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beenden

Der stellvertretende Landeshauptmann Oberösterreichs und stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Dr. Manfred Haimbuchner, nimmt zum VfGH-Entscheid der Verfassungswidrigkeit des Kopftuchverbots an Volksschulen wie folgt Stellung:  „Das Verbot des Tragens von islamischen Kopftüchern in Volksschulen war nie als Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern als Schutzmechanismus vor der Sexualisierung und islamischen Unterdrückung von unmündigen Kindern gedacht. Dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz nun als verfassungswidrig aufgehoben hat, ist zu akzeptieren. Leider muss man die Konsequenzen aus diesem Urteil jedoch als zivilisatorischen Rückschritt bezeichnen, da sie nun Tür und Tor für eine religiös motivierte Unterdrückung von Mädchen öffnen, die wir so in unserer Gesellschaft nicht haben wollen. Deshalb ist es nun wichtig, dieses Urteil genau zu studieren und daraus Schlüsse zu ziehen, wie ein solches Verbot zum Wohle der Kinder doch noch umgesetzt werden kann. Auch die Suche nach einer Verfassungsmehrheit für eine entsprechende Gesetzgebung im Parlament ist natürlich eine Option.“

Haimbuchner drückt abschließend sein Unwohlsein darüber aus, dass durch das Urteil ausgerechnet rund um die Aktionstage „16 Tage gegen Gewalt“, im Rahmen des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, ein gegenteiliges Zeichen gesetzt wurde. Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen habe vielfältige Formen und die islamische Zwangsverhüllung sei eines davon. Gegen jede Form dieser Gewalt gelte es in Zukunft noch stärker und entschlossener vorzugehen.