Herwig Mahr bringt Anfrage zu gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern ein

Die FPÖ fordert aktuelle Zahlen, um für Klarheit zu sorgen und bleibt der Ansicht, dass der ‚Anerkennungsbeitrag‘ kein Lohn ist.

„Die Rücknahme der Verordnung durch den ‚Kurz‘-Innenminister Eckart Ratz war ein Fehler“, kommentiert der oberösterreichische FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr das abrupte Aus für die durch Herbert Kickl bereits erlassene Senkung des Anerkennungsbeitrags für Asylwerber auf 1,50 Euro im vergangenen Mai. „Dieses Thema ist für uns noch nicht erledigt. Daher habe ich eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Landesrat Anschober eingebracht. Mit aktuellen Zahlen aus Oberösterreich werden wir die Diskussion wieder vorantreiben. Interessant ist zum Beispiel, ob Asylwerber nach einem positiven Aufenthaltsbescheid und damit verbundenem Zugang zur Mindestsicherung auch noch gemeinnützig tätig bleiben.“

In Österreich liegt die Zuverdienstgrenze für Asylwerber grundsätzlich bei monatlich 110 Euro. „Hier geht es weder um fixe Jobs, noch müssen Asylwerber davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dafür gibt es die Grundversorgung, wonach Asylwerber kostenfrei in unserem Land untergebracht und ausreichend versorgt werden“, stellt Mahr noch einmal klar.

Durch eine sogenannte Remunerantentätigkeit begründet sich in Österreich kein Dienstverhältnis. Daher benötigt man auch keine Beschäftigungsbewilligung, um einer solchen nachzugehen. Die Beschäftigten sind unfallversichert und es erfolgt eine Geldauszahlung in Form eines ‚Anerkennungsbeitrages‘.
„Mit den 1,50 Euro pro Stunde würde ein Asylwerber 73 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen. Bei 5 Euro sind es dagegen nur 22 Stunden im Monat bzw. im Durchschnitt etwas mehr als eine Stunde am Tag“, rechnet der Freiheitliche Klubobmann vor. „Geht es hier also wirklich um gemeinnützigen Dienst zum Dank an die Aufnahmegesellschaft oder doch nur um Geld?“

„Knapp die Hälfte aller Österreicher verrichtet gemeinnützige Arbeit. Das ist auch notwendig für unseren funktionierenden Sozialstaat. Finanzielle Entschädigungen gibt es aber nur in den allerseltensten Fällen“, macht Mahr deutlich, dass 46 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren freiwillig einen unentgeltlichen Dienst am Land verrichten. „Warum es also für Asylwerber anders sein soll, ist für mich unerklärlich. Die Anfrage soll mehr Klarheit bringen“, so Klubobmann Mahr.