Zu Neuerungen beim Jagdgesetz kommt es in Oberösterreich. Nach 60 Jahren wurde es nunmehr überarbeitet und es kam zu einer Einigung zwischen Jägerschaft, Grundeigentümer-Vertretung und der zuständigen Abteilung des Landes OÖ. Nunmehr geht es in Begutachtung und soll in der ersten Sitzung des Landtages im kommenden Jahr in Folge dann beschlossen werden.
Konkret soll hinkünftig die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft gefördert werden und auf der anderen Seite der Verwaltungsaufwand verringert werden. Ergebnis nach den zwanzig Verhandlungsrunden war zudem, dass man gegen Wildtierkriminalität hart vorgehen will. Auch soll erlaubt werden, Wild, welches in Kulturflächen eindringt, auch während der Schonzeit erlegen zu dürfen. Seitens der Behörde sollen fehlende Abschüsse in einem Schutzwald veranlasst werden können. Und nicht heimische Wildtierarten sollen verpflichtet erlegt werden müssen. Zudem soll bei Touristen das Bewusstsein für Fairplay-Regeln im Wald gestärkt werden.
„Es ist zu begrüßen, dass für das neue Jagdgesetz in Oberösterreich eine Einigung zwischen wesentlichen Interessenvertreter gefunden und ein erster Entwurf für die nun folgende Begutachtung vorgelegt wurde. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Freiheitliche uns klarerweise konstruktiv einbringen. Besonders wichtig ist uns, dass ein vernünftiger Ausgleich aller Interessen getroffen wird. Die Jagd hat in Oberösterreich einen wesentlichen Stellenwert für Natur und Umwelt“, so FP-Klubobmann, Ing. Herwig Mahr in einer ersten Stellungnahme.