Jetzt amtlich: OÖ-Wohnbeihilfesystem nicht diskriminierend!

Seit 2018 müssen Drittstaatsangehörige, die Wohnbeihilfe erhalten möchten, in Oberösterreich gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein hier wohnhafter türkischer Staatsbürger fühlte sich diskriminiert und klagte. Das Landesgericht Linz wies – nach Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – diese Klage nun ab und sah die behauptete Diskriminierung nicht.

Integration funktioniert über den Respekt vor der hiesigen Kultur und dem Erlernen der Landessprache. Wer im Gastland Österreich diesen Minimalkonsens nicht erfüllen will, kann als Zuwanderer keinen Anspruch auf die von den Österreicherinnen und Österreichern erwirtschaftete und bereitgestellte Wohnbeihilfe haben.

Mit dem Urteil wurde die Klage eines türkischen Staatsbürgers abgewiesen, der auf Schadensersatz und Diskriminierung klagte, weil ihm wegen des mangelnden Nachweises von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe gewährt wurde. „In seiner Begründung bezieht sich das Landesgericht erwartungsgemäß im Wesentlichen auf die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs, dem diese Rechtsfrage vom Landesgericht vorgelegt wurde und verneint eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit. Der Kläger stützte sich auf das oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz. Doch weder der EuGH noch das Landesgericht sahen die behauptete Diskriminierung“, erklärt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner das Urteil.

Die Verknüpfung von Wohnbeihilfe und Deutschkenntnissen ist das Ergebnis freiheitlicher Politik. FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner sieht den vermeintlich restriktiven, in Wahrheit die Integration fördernden Kurs nun höchstrichterlich bestätigt: „Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand der Leistungen vom Staat erhält auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann.“

Video Statement zum Landesgerichts-Urteil