Jugendkriminalität: Jugendstrafrecht realitätsnah reformieren

FPÖ fordert Diskussionsprozess ohne Scheuklappen und Denkverbote: Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze soll bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit geprüft werden 

Ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Kirchdorf ging vier Tage nach seiner Entlassung aus der U-Haft mit Freunden erneut auf Diebestour In Linz eskalierte ein Volksgruppen-Konflikt zwischen Syrern, Russen, Nordmazedonieren und Tschetschenen – der Jüngste ist 11 Jahre alt. Dazu fand gestern der zweite Prozess gegen einen der Halloween-Randalierer fest. Und heute muss sich ein 18-Jähriger nach eine brutalen Raub vor Gericht verantworten, der Mittäter kann auf Grund des Alters noch nicht belangt werden. 

FPÖ-Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher, LAbg. Michael Gruber erneuert daher die Forderung nach einer realitätsnahen Reform des Jugendstrafrechts. „Wir müssen ohne Scheuklappen und Denkverbote darüber diskutieren, dass es zu einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit kommt.“ Die aktuellen Beispiele würden auch zeigen, dass die Jugendkriminalität längst nicht mehr auf den urbanen Raum beschränkt sei. Die Bundesregierung sei gefordert, angesichts der Entwicklung einen realistischen Zugang zu wählen. „Wir wollen nicht generell Zwölf- oder Dreizehnjährige kriminalisieren, aber die allgemeine Sicherheit der Bevölkerung muss berücksichtigt werden.“ 

„Neben gezielter Präventionsarbeit ist auch eine Erweiterung des Strafrechts zu prüfen“, sieht Gruber in vielen Fällen eine Herabsetzung der Deliktsfällen geboten. Denn derzeit sind selbst brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel straflos. Clans und Banden machen sich das vermehrt zunutze.“ Die starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren sollten in einer partiellen Strafmündigkeit münden. „Bereits jetzt sieht das Strafrecht Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen“, kann sich der FP-Landesparteisekretär vorstellen, dass dies auch umgekehrt gelten sollte. „Stellt ein Experte im Rahmen eines Ermittlungsverfahren fest, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe möglich sein“. Manche der unmündigen Straftäter wisse ganz genau, was sie tun und reizen mit ihrem Tun und Handeln ihre Straffreiheit aus. (schluss) bt