KIM-Verordnung verhindert weiterhin Eigentumserwerb

Weiterhin bremst die sogenannten KIM-Verordnung, also die Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) die Häuslbauer in diesem Land. Trotz eines massiven Rückgangs wurde vom zuständigen Gremium FMSG am Dienstag zwar über die KIM-VO beraten und man kann zumindest die Bereitschaft erkennen, die geltenden Regeln zu überdenken.

Für FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner „ist dieses Überdenken allerdings nicht ausreichend, solange es nicht zur Abschaffung dieser Eigentumsbremse führt.“ Der oberösterreichische Wohnbaureferent spart nicht mit Kritik: „Den Menschen in diesem Land wird zunehmend die Mündigkeit abgesprochen.“

Bereits im Jänner kritisierte Haimbuchner den falschen Fokus der Bundesregierung bei der Etablierung von Kreditvergabegesetzen: „Undurchsichtige Gebilde wie das Signa-Imperium konnten offenbar problemlos Fremdkapital in Milliardenhöhe bei Banken einsammeln, während sich ein kleiner Häuslbauer für einen Kredit von 100.000 Euro bis auf die Unterhose durchleuchten lassen muss und dann aufgrund unsinnig hoher Kredithürden abgelehnt wird. Das stößt bei den Bürgern auf absolutes Unverständnis und dieses Unverständnis teile ich.“ Ein Blick aus der Praxis zeige: Vor allem die steigenden Finanzierungkosten tragen zur Verunsicherung der Häuslbauer bei. Viele stehen vor dem Problem, dass sie auf Grund der unsäglichen KIM-VO überhaupt keine Finanzierung auf die Beine stellen konnten. Bei dieser nunmehrigen Beratung kam man zum Schluss, dass der Rückgang der Neukreditvergabe vor allem auf die hohen Zinsen und die steigenden Kosten zurückzuführen sei. Begründet wurde dies mit nicht genützten Ausnahmekontingenten, die die Banken hätten verteilen können. Die KIM-VO würde jedenfalls keine unverhältnismäßige Einschränkung bei den Kreditvergaben darstellen.

KIM-Verordnung ist eine unverhältnismäßige Einschränkung und geht an Lebensrealität der Menschen vorbei

Leider trifft hier das Gremium eine Entscheidung, die an der Lebensrealität der Menschen vorbeigeht und die auch sachlich nicht gerechtfertigt ist. Die Behauptung, dass die KIM-VO keine unverhältnismäßige Einschränkung sei, ist schlicht unsinnig. Dass die Banken von den derzeit möglichen Ausnahmekontingenten keinen Gebrauch machen, als Beweis für die Verhältnismäßigkeit der Verordnung heranzuziehen und dabei die Verunsicherung zu übersehen, die sie in der derzeit ohnehin angespannten Situation bei potenziellen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern verursacht, zeugt sowohl von Unkenntnis der Sachlage als auch vom Unwillen, diese zu erfassen“, so Haimbuchner. Und er führt weiter aus, „ich halte grundsätzlich nichts davon, wenn der Staat sich anmaßt die Bürger vor sich selbst schützen zu müssen – Eigenverantwortung und freie Entscheidungsmöglichkeiten werden diesem Staat zunehmend fremd. Ich hoffe inständig, dass wieder Vernunft einkehrt und derartige einschränkende Bestimmungen bald der Vergangenheit angehören.“

Neben dem ersatzlosen Streichen der KIM-VO wäre es demnach weiter notwendig, mit Steuermitteln gestützte Darlehen für die Häuslbauer bereitzustellen. Dadurch würden die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für die Häuslbauer nicht unmittelbar steigen, und dementsprechend könne sich auch die Preisspirale nicht weiter nach oben drehen. Zeitgleich würden die subventionierten Darlehen dafür sorgen, dass die Häuslbauer effektiv weniger Zinsen bezahlen und damit ihr Haushaltsbudget weniger belastet wäre. Das würde natürlich ebenso Geld kosten, würde das Budget aber bei weitem weniger belasten.