Klubobmann Mahr zur VfGH-Entscheidung: „Bekennen uns weiterhin zur längst notwendigen Reformierung der Mindestsicherung“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute zwei Punkte des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vom Bund aufgehoben: den Arbeitsqualifizierungsbonus und die degressive Staffelung der Leistungen für Kinder. Ungeachtet dessen tritt die neue Sozialhilfe mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch weiterhin zur Reformierung der Mindestsicherung: zu mehr Arbeitsanreiz, Leistungsgerechtigkeit und dem Erlernen der deutschen Sprache“, sagt FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr in einer ersten Reaktion auf die heute veröffentlichte Entscheidung.

„Wir haben in Oberösterreich gehandelt und das Ausführungsgesetz unserer politischen Verantwortung entsprechend rechtzeitig umgesetzt“, betont Mahr. Nun sei der Bund in der Pflicht, das Gesetz rasch zu reparieren.

Für Klubobmann Mahr muss dabei unbedingt berücksichtigt werden, dass ausreichende Deutschkenntnisse als Zeichen der Integrationswilligkeit an den Erhalt von Sozialleistungen geknüpft sind. Denn „es versteht kein Mensch, dass ein Ausländer, der kein Wort Deutsch spricht, ab dem ersten Tag genauso viel Geld bekommen muss wie ein Mindestpensionist, der jahrzehntelang gearbeitet hat.“

Hinsichtlich der aufgehobenen Staffelung der Leistungen für Kinder verweist Mahr auf die ursprüngliche oberösterreichische Regelung von FPÖ und OÖVP: „Die oberösterreichische Regelung zur Deckelung der Mindestsicherung für Haushaltsgemeinschaften wurde vom Verfassungsgerichthof vor einem Jahr bestätigt. Leider wurde dieses Modell vom Bund juristisch nicht eins zu eins übernommen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass man sich auch hier an unserem Modell orientiert.“