LAbg. Handlos: Nachhilfeunterricht für Herrn Höglinger in Sachen Verkehrsrecht

StVO-Strafen auf Landesstraßen B gehen an den Bund und nicht an die Sozialhilfeverbände

Autofahrer werden leider allzu oft, als Melkkühe der Nation tituliert. Wenn man einen genaueren Blick auf die steuerlichen Belastungen wirft, stellt man fest, dass diese Behauptung keinesfalls unbegründet ist. Allen voran hat die schwarz-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren das Leben der Autofahrer erschwert. Drastische Steuererhöhungen bei der Normverbrauchsabgabe, oder neue Belastungen durch die CO2-Steuer können hierfür als Beispiele genannt werden. *****

Unglücklicherweise sind die Steuerbelastungen in Österreich und damit die Abgaben an den Fiskus auf einem absoluten Rekordniveau. Zahlreiche Maßnahmen gerade im Bereich der Mobilitätspolitik sind aber zu hinterfragen. Landesrat Steinkellner hat den Mut und spricht Wahrheiten an. So wurde kürzlich erst die Forderung untermauert, die Strafgelder welche durch Geschwindigkeitsdelikte auf den Landesstraßen der Kategorie B erhoben werden, zweckgewidmet in den Erhalt der Straßeninfrastruktur zu investieren. LAbg. Höglinger von der SPÖ widerspricht und sieht diese Abgaben an den Fiskus für die Finanzierung der Alten- und Pflegeheime zweckgewidmet.

„Gerne gebe ich Kollegen Höglinger Nachhilfe in Sachen Verkehrsrecht. Die von Landesrat Steinkellner angesprochenen Geschwindigkeitsdelikte nach der Straßenverkehrsordnung fließen auf Landesstraßen B zu 100% dem Bund zu. Höglinger spricht die Zweckwidmung zugunsten der Sozialhilfeverbände nach dem Kraftfahrzeuggesetz (beispielsweise Strafen wegen unzureichender Beleuchtung oder Überschreitungen des Höchstgewichts des Fahrzeugs). Diese Strafgelder wurden von Landesrat Steinkellner aber zu keinem Zeitpunkt thematisiert“, so LAbg. Peter Handlos. Für LAbg. Peter Handlos steht außer Frage, dass diese Regelung zugunsten sozialer Einrichtungen sinnvoll ist. Es kann aber nicht das Ziel sein, die Abgabenquote immer drastischer zu erhöhen, um daraus ideologische Projekte zu finanzieren. Als Beispiele nennt Handlos beispielsweise die Auszahlung des Klimabonus oder die jährlichen Kosten des Klimatickets welche auf den Schultern des Steuerzahlers getragen werden.

Das Klimaticket und das Wahlzuckerl eines kostenlosen Klimatickets als Geburtstagsgeschenk zum 18. Geburtstag kosten den Steuerzahlern jährlich rund 750 Millionen Euro. Dadurch wird aber weder ein Kilometer Schieneninfrastruktur geschaffen, sondern lediglich jenen, die bereits einen Zugang zum Öffentlichen Verkehr haben, ein günstiges Ticket subventioniert, bzw. geschenkt. „Im Mittelpunkt steht also viel mehr die Frage, welche Ausgaben der Bundesregierung zielorientiert sind und welche nicht. Förderlicher für unser Land wäre es in eine intakte und qualitative Straßeninfrastruktur zu investieren als selektive Geschenke mit ideologischem Mascherl zu verteilen“, so Handlos abschließend.

 

„Gerade die SPÖ hat sich in finanziellen Grundsatzfragen zumeist für ein Mehr an Steuerbelastung zur Finanzierung eines teuren Sozialstaates ausgesprochen, anstatt die finanzwirtschaftliche Effektivität in den Fokus zu stellen. Der erst kürzlich erschienene Rechnungshofbericht zur Kinder- und Jugendhilfe, zeigt leider einmal mehr grobe Mängel im Ressortbereich von Landesrat Lindner, in Punkto effizientem Haushalten“, so Handlos in Richtung LAbg. Höglinger von der SPÖ.