Landesrechnungshof bescheinigt gute Arbeit im Baurechtsressort

In der nunmehr veröffentlichten Folgeprüfung des Rechnungshofberichtes „Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in OÖ“, kam der Landesrechnungshof (LRH)  zum Schluss, dass die am 28. Juni 2023 im Kontrollausschuss beschlossenen Verbesserungsvorschläge vielfach bereits zur Gänze umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. Besonderes Augenmerk wurde bei der Prüfung im Zusammenhang mit baurechtlichen Agenden auf die künftige Verhinderung von konsenslosen Abweichungen – auch Schwarzbauten genannt – gelegt.

Da von Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner bereits vor der Initiativprüfung des Rechnungshofes, an einer Lösung gearbeitet wurde, konnte durch die Einführung des neuen § 40a in der Oö. Bauordnung – Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage von Gebäuden Während der Bauausführung – eine zeitige Regelung geschaffen werden, welche künftige „Schwarzbauten“ verhindern soll. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichtes umfasst die behördliche Überprüfung von über einhundert Verdachtsfällen von Widmungswidrigkeiten, bei denen Gebäude ins Grünland ragen sollen. Diese Überprüfung wird derzeit konsequent durchgeführt. Anzumerken ist, dass sich von den derzeit zwölf abgeschlossenen Verfahren, elf als rechtskonforme Situierungen herausgestellt haben, sodass keine weiteren baupolizeilichen Maßnahmen notwendig sind.

Auch für Schwarzbauten soll an einer Lösung gearbeitet werden

„Der Rechnungshofbericht des letzten Jahres hat uns aufgezeigt, dass wir eine signifikante Anzahl an Gebäuden in diesem Land haben könnten, bei welchen es aus historischen oder anderen Gründen zu möglichen Widmungswidrigkeiten bzw. Überbauungen gekommen sein könnte. Ich spreche hier nicht von ganzen Einfamilienhäusern die etwa rechtswidrig in einem Naturschutzgebiet errichtet wurden, sondern von Häusern, die aus welchen Gründen auch immer, ein paar Meter verrückt wurden und deshalb ins Grünland ragen und rechtlich als Schwarzbau zu klassifizieren sind. Die bisherige Rechtslage lässt den Behörden hier kaum Spielraum. Letztlich bleibt den Baubehörden vielfach nur der Abrissbescheid. Die Konsequenzen daraus sind jahrelange Rechtsstreitigkeiten und am Ende oftmals existenzbedrohende Zustände und zerstörte Träume. Daher arbeiten wir intensiv an einer Lösung, die auch in derartigen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Denn wir bauen Zukunft, wir reißen sie nicht ein“, so Haimbuchner abschließend.