Der Oktober-Landtag steht im Zeichen der Feuerwehren, konkret geht es dabei um eine Resolution zum Bürokratieabbau bei Wasserentnahme bei Übungen, sowie um die Novelle des Oö. Feuerwehrgesetzes und des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes.
„Wir wollen mit einer gemeinsamen Resolution Feuerwehr-Übungen vereinfachen. Derzeit müssen die Feuerwehren für jede Wasserentnahmestelle eine zeitlich begrenzte Genehmigung einholen, was die Übungsplanung erschwert und die Einsatzbereitschaft beeinträchtigt“, führt Klubobmann Ing. Herwig Mahr im Vorfeld aus. „Ziel dieser bundesgesetzlichen Änderung ist, Feuerwehren die Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken ohne Genehmigung und zusätzliche administrative Hürden zu ermöglichen.“
Wasserentnahme soll künftig ohne Bewilligung erfolgen – „Interessensausgleich muss gewahrt bleiben“
„Diese bürokratischen Hürden müssen bereinigt werden. Regelmäßige Übungen unter möglichst geringem administrativem Aufwand sind unverzichtbar, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrecht zu erhalten. In der nächsten Landtagssitzung wird es hierfür deshalb einen breiten politischen Schulterschluss geben“, spricht Klubobmann Herwig Mahr die Unterstützung einer angekündigten parteiübergreifenden Resolution zur Änderung des Wasserrechts auf Bundesebene an. Ziel dieser bundesgesetzlichen Änderung ist, Feuerwehren die Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken ohne Genehmigung und zusätzliche administrative Hürden zu ermöglichen. „Derzeit ist dies nur im tatsächlichen Brandfall erlaubt. Für Übungszwecke müssen die Feuerwehren für jede Wasserentnahmestelle eine zeitlich begrenzte Genehmigung einholen, was die Planung erschwert und die Einsatzbereitschaft beeinträchtigt“, führt Mahr aus. „Im Endeffekt nützt das sowohl den Feuerwehren also auch uns als Gemeinschaft, wenn keine Zeit für überschießende Verwaltung investiert werden muss“, so Mahr , der bei der Ausgestaltung der neuen Regelung auf den Ausgleich aller berechtigten Interessen pocht.
Zudem stehen auch Novellen des Oö. Feuerwehrgesetz und des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz an. „Die Weiterentwicklung dieser Gesetze hat beispielsweise zur Folge, dass sich feuerpolizeiliche Überprüfungen auf jene Gebäude fokussieren, welche besondere Aufmerksamkeit bedürfen. Das entlastet die Gemeinden, die dafür zuständig sind, ungemein. Auch die Bestimmungen zur Neugründung bzw. Fusionierung von Feuerwehren werden adaptiert.“ „Unsere Freiwilligen Feuerwehren sind tagtäglicher Garant für die Sicherheit unseres Landes, wie sie zuletzt flächendeckend beim Hochwasser unter Beweis gestellt haben. Es freut uns deshalb, dass wir diesen Bürokratieabbau politisch sicherstellen können“, betont Mahr.
Entlastungs-Offensive bei Pflegeverwaltung
„Künftig wird es eine ‚Service-GmbH‘ geben, die Teile der Pflegeverwaltung zentral abwickelt. Bisher war jeder Sozialhilfeverband (SHV) der Bezirke selbst für Personalwerbung oder die Abwicklung von Bauvorhaben verantwortlich. Künftig wird dies einheitlich durchgeführt. Zudem unterstützt die ‚Service-GmbH‘ auch bei Rechtsfragen und beim Innovationsmanagement. Die freigespielten Ressourcen auf Bezirks- und Gemeindeebene kommen den Pflegebedürftigen zugute“, begrüßt Mahr abschließend die Novelle des Oö. Sozialhilfegesetzes, deren Beschluss für Donnerstag vorgesehen ist.