LH-Stv. Dr. Haimbuchner zu Asyl-Lehrlingen: Asyl ist Schutz auf Zeit

Mit FPÖ gibt es keine Aufweichung der geltenden Gesetze 

„Gebetsmühlenartig erfolgen die „Erfolgsmeldungen“ punkto namhafter Unterstützer von Asyl-Landesrat Rudolf Anschober, die gemeinsam nach wie vor der fälschlichen Ansicht sind, dass Lehrlinge mit negativem Asylbescheid nicht abgeschoben werden sollen. In Österreich gibt es unter den anerkannten Flüchtlingen rund 31.000 Arbeitslose und es wäre wesentlich sinnvoller, Lehrlinge mit Bleiberecht bzw. positivem Asylbescheid in Ausbildung zu bringen. Eine Lehre kann auf keinen Fall dazu führen, dass ein negativer Asylbescheid obsolet wird. Ein negativer Asylbescheid gilt für alle, welche zu Unrecht um Asyl in Österreich angesucht haben, gleich“, verweist der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner darauf, „dass das Gesetz ganz klar regelt, dass Asyl ein ‚Aufenthalt auf Zeit‘ ist und wenn kein Asylgrund mehr gegeben ist, ist auch diese Schutzfunktion nicht mehr nötig. Mit der FPÖ wird es keine Aushebelung der geltenden Rechtslage geben. Landesrat Anschober und seine Unterstützer – auch aus der Asylindustrie – müssen endlich die geltende österreichische Gesetzgebung zur Kenntnis nehmen.“ ****

„Der Fachkräftemangel kann mit den Lehrlingen mit negativem Asylbescheid – die Gruppe ist mit zirka 800 bis 900 Personen überschaubar – nicht gelöst werden. Daher lasse ich dieses gerne bemühte Argument nicht gelten. Egal ob Anschober, Androsch, Haselsteiner, Konrad, Kapsch, Van der Bellen und nun aktuell Wiens Wirtschaftskammerpräsident Ruck: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es mit der FPÖ keine Aufweichung der geltenden Gesetze geben wird. Eine Lehre eines Asylwerbers darf nicht Vorwand für eine nachträgliche Asylrechtfertigung sein. Einzige Voraussetzung für Asyl ist die Verfolgung im Herkunftsland, sodass man die Motive einzelner handelnder Personen fragwürdig sehen muss. Integrationsbemühungen sind begrüßenswert, ersetzen aber keinesfalls die Grundlagen des Asylrechts. Weder eine Lehre, noch ein Mitwirken im örtlichen Verein oder bei der Feuerwehr geben das Recht auf Asyl“, schloss Haimbuchner. (schluss) bt