„Lichtverschmutzung“: „Umweltschutz mit Hausverstand“

Der Umweltausschuss des Landtages befasste sich diese Woche mit der Überarbeitung des Oö. Umweltschutzgesetzes zur „Vermeidung von Lichtverschmutzung. Nach intensiven Beratungen wurde aus Sicht der FPÖ „eine vernünftige Regelung mit Augenmaß ohne neue, unüberwindbare Hürden“ einstimmig beschlossen. Die FPÖ bekenne sich zum Schutz unserer Natur. Mit dieser Regelung wurde in Oberösterreich rechtliches Neuland betreten. In enger Abstimmung mit Bürgern und Verwaltung sollen die Auswirkungen direkt mitverfolgt und optimiert werden. Die Gesetzesänderung soll nunmehr bei der kommenden Landtagssitzung am 7. März beschlossen werden.

 Nach der Ausschuss-Sitzung betonte FPÖ-Klubobmann, Ing. Herwig Mahr: „Umweltschutz und Hausverstand gehen Hand in Hand.“ Mit diesem Gesetz wurde ein vernünftiges und vor allem praxisnahes Regelwerk zur Vermeidung von nicht zwingend notwendigem Licht erarbeitet. „Uns war dabei besonders wichtig, dass kein Bürokratiemonster für Private sowie Klein- und Mittelunternehmer geschaffen wird. Ganz im Gegenteil: Nun wird auf machbare Weise bei der öffentlichen Hand angesetzt.“ Die FPÖ habe sich dabei „erfolgreich gegen neue unüberwindbare Hürden für die Oberösterreicher und für eine vernünftige Regelung mit Augenmaß durchgesetzt.“

Die Novelle zielt nun nur auf jene Beleuchtungen ab, die zum Zweck der Beleuchtung des öffentlichen Raumes betrieben wird. Außerdem wurde sichergestellt, dass Fälle mit überwiegenden öffentlichen Interessen der Sicherheit und Ordnung höher wiegen und von der Anwendung ausgenommen werden. Nach zwei Jahren wird es eine verpflichtende Evaluierung geben.