Mehr Geld für bedürftige Österreicher, weniger für integrationsunwillige Zuwanderer

Oberösterreich schärft bei der Sozialhilfe nach und erhöht die soziale Treffsicherheit: Profitieren und somit mehr Geld erhalten sollen Menschen mit Beeinträchtigung, pflegende Angehörige, Frauen in Not und Wohnungslose. Für den Bezug der vollen Sozialhilfe verankert das Land das Erlernen der deutschen Sprache als Grundsatz für „Deutsch und Arbeit für gelungene Integration“. Wer unsere Sprache nicht lernen will, dem drohen Sanktionen.

„Die Sozialhilfe ist ein temporäreres Auffangnetz für Menschen, die in soziale Notlage geraten sind. Mit der Adaptierung erhöhen wir die Treffsicherheit. Dabei greifen wir auf altbewährte Inhalte unseres Ländermodells der BMS zurück, von denen wir durch das ehemalige Grundsatzgesetz leider abgehen mussten“, erläutert FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. Und weiter: „Wesentlich für uns ist, dass die Integrationswilligkeit und Leistungsbereitschaft Voraussetzung für den vollen Erhalt der Sozialleistung sind. Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind – wie etwa Menschen mit Beeinträchtigung – müssen verstärkt unterstützt werden. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass es Menschen gibt, die auf diese soziale Unterstützung angewiesen sind. Das darf allerdings im Umkehrschluss nicht zur Folge haben, dass sich Trittbrettfahrer dieses System zunutze machen. Mit der vorliegenden Novelle haben wir uns darum bemüht, einen gerechten Interessensausgleich zu finden.“

Das sogenannte „Taschengeld“ von Menschen mit Beeinträchtigung in geschützten Werkstätten soll künftig nicht mehr als Einkommen gerechnet werden. Gleiches gilt bei pflegenden Angehörigen beim Pflegegeld. Das heißt, diese Personen erhalten künftig die volle Sozialhilfe. Krisenbedingte Sonderzahlungen werden auch nicht angerechnet und verringern somit nicht die Höhe der Sozialhilfe.

„Mit Blick auf die aktuellen Teuerungen benötigen besonders jene Personen Unterstützungsmaßnahmen, die sich in einer sozialen Notlage befinden. Klar ist daher, dass diese finanziellen Zuschüsse die Sozialhilfe nicht reduzieren dürfen“, fasst Mahr die wesentlichen Neuerungen der Novelle zusammen. „Eine entsprechende Klarstellung wird in der Novelle berücksichtigt krisenbedingte Sonder- und Mehrbedarfe vom Bund werden nicht als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird nicht durch diese Einmalzahlungen reduziert.“ Dies betreffe beispielsweise den Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300,- Euro oder den Klimabonus von 500,- Euro pro Erwachsenen. Eine Verbesserung gibt es zudem bei pflegenden Angehörigen. Bisher wurde das Pflegegeld lediglich bei der gepflegten Person nicht angerechnet. Künftig wird auch der pflegende Angehörige ausgenommen. „Die Anpassung der Sozialhilfe soll – Zustimmung in den politischen Gremien vorausgesetzt – Mitte Dezember bis Anfang Jänner umgesetzt sein“, so Mahr abschließend.