Mit Naturschutznovelle kritische Infrastruktur vor Renaturierung schützen

Aufgrund der von der EU beschlossenen RED III (Renewable Energy Directive) Richtlinie ist Oberösterreich nun in der Pflicht, diese in nationales Recht umzusetzen. Ein entsprechender Initiativantrag wird schon im kommenden Landtag am 4. Juli durch Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner  eingebracht werden, da aufgrund der enorm kurzen Fristen ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren drohen könnte.

„Diese Richtlinie widerspricht zwar anderen Richtlinien, wie der FFH-Richtlinie und untergräbt deren Schutzzweck. Beispielsweise müssen die Tötung oder Störung geschützter Tierarten durch Energiegewinnungsanlagen zukünftig hingenommen werden. Trotzdem müssen wir entsprechendes nationales Recht schaffen, denn ein etwaiges Vertragsverletzungsverfahren würde die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur noch mehr unnötig belasten“, so FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner.

Erfreulich sei die Einführung der Regelung zum Erhalt des rechtmäßigen Bestandes bei kritischer Infrastruktur, wie etwa Wasserversorgung, Energieanlagen, Abwasserentsorgung. Damit wird der Bestand von Anlagen, die Teil der kritischen Infrastruktur sind, rechtlich abgesichert. „Niemand, der bei klarem Verstand ist, kann ernsthaft wollen, dass Donaukraftwerke abgerissen werden oder renaturiert werden, weil diese eine angeblich notwendigen Renaturierung im Wege stehen oder weil eine vor vielen Jahrzehnten notwendige Bewilligung oder Feststellung nicht mehr nachgewiesen werden kann. Umso erfreulicher ist es, dass wir genau dies mit einer entsprechenden Regelung verhindern werden“, betont der für Naturschutz in Oberösterreich zuständige FP-Landesparteiobmann