Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Campen in Oberösterreich wurden nun an die Entwicklungen des Tourismus und an das Leben im öffentlichen Raum angepasst. Denn die Zeit ist nicht stehen geblieben und das etliche Jahrzehnte alte bisherige Camping-Gesetz konnte die vielen neuen und nicht vorhersehbaren Geschehnisse und Anforderungen rund ums Camping nicht mehr befriedigend regeln.
Die angekündigten Camping-Rechtsänderungen wurden nun im zuständigen Unterausschuss des Oberösterreichischen Landtags beschlussreif beraten. Dabei wurden unter anderem Möglichkeiten für die Gemeinden zu sektoralen Wildkampier-Verboten festgelegt. So sollen die Gemeinden künftig ermächtigt sein, sektorale Wildkampier-Verbote zu erlassen, um etwa gegen mobile Lager illegaler Bettlerbanden vorgehen zu können. Besonders wichtig war für die FPÖ dabei, dass die Neuregelung des oberösterreichischen Campingrechts kein generelles Camping-Verbot vorsieht, sondern dass dieses von den Gemeinden anlassbezogen festgelegt werden kann. Eine vor Ort eingeschätzte Lage und Handlungsmöglichkeit führen in der Regel eher zu unbürokratischen und nachvollziehbaren Regelungen als abstrakte und zentral verordnete Regulierungen aus der Ferne. FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr freut sich über das seiner Ansicht nach gut durchdachte rechtliche Gesamtpaket, das für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen soll: „Bei gleichzeitiger Entbürokratisierung schaffen wir eine moderne und zeitgemäße Regelung für das Kampieren in Oberösterreich.“
Wichtiger Hintergrund für die Gesetzesnovelle, die Herwig Mahr mit dem Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml im August 2019 mitinitiiert hat, sind vielerorts aufgetretene Sicherheitsprobleme in den vergangenen Jahren. Herwig Mahr erinnert: „Da man unter Federführung der FPÖ konsequent gegen kriminelle Bettlerbanden und deren Lager vorgegangen ist, wichen diese auf gewöhnliche PKW als Unterbringungsalternative aus. Damit ging die Verrichtung von Notdurft und größere Müllablagerungen rund um die Fahrzeuge einher. Dagegen konnten Sicherheitsorgane bisher nicht wirksam vorgehen. Mit der Rechtsänderung wird sich das nun ändern.“
Auch der wegen Corona immer beliebtere Aufenthalt in der freien Natur wurde berücksichtigt. Durch COVID-19 eingeschränkte Freizeitangebote haben dazu geführt, dass sehr viele Oberösterreicher ihre Freizeiterlebnisse in der freien Natur vor der Haustür suchen. Doch die Zeiten mit nassen Schlafsäcken, Zelt, Lagerfeuer und Gaskocher sind für die meisten vorbei. Moderne Wohnmobile und Wohnwagen bieten Komfort ohne die hilfreiche Infrastruktur von Camping-Plätzen, weswegen im Prinzip überall genächtigt werden kann. Künftig gibt es auch gesetzliche Regelungen für das Kampieren in sogenannten Schlaffässern und „Tiny Houses“. Diese Unterbringungsmöglichkeiten dürfen zukünftig auf bis zu 20 Prozent der Fläche eines Campingplatzes, beziehungsweise auf maximal 15 Standplätzen stehen. Das letzte Wort hat dabei stets die Gemeinde über das Widmungsverfahren.
Zusätzlich ermöglicht die Gesetzes-Novelle Erleichterungen für die Einrichtung von Kurzzeit-Campingplätzen im Rahmen von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen für höchstens zehn Tage pro Jahr. Eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht gibt es bei Jugendzeltlagern, Kleinstcampingplätzen mit maximal 300 Quadratmetern und Plätzen, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen. Voraussetzung dabei ist, dass es sich nicht um dauerhaftes Camping handelt. Die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen bleiben aufrecht. Das Errichten von Übernachtungsbauwerken auf ihrem Platz ist für Betreiber bewilligungspflichtig.
„Insgesamt handelt es sich um ein ausgeglichenes Konzept, bei dem sowohl die Interessen des Tourismus als auch die der öffentlichen Sicherheit ausreichend berücksichtigt sind“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.