Neues Wohnbauförderungsgesetz stärkt finanziell Schwächere

Die Arbeit der Abteilung Wohnbau des Landes Oberösterreich hat in vielen Punkten österreichweit Maßstäbe gesetzt. Mit der Neufassung des Wohnbauförderungsgesetzes stärkt FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner nun vor allem finanziell schwächere Mitbürger.

Noch bis 25. Mai läuft die Begutachtungsfrist des neuen Wohnbauförderungsgesetzes. Der Verbesserungsentwurf sieht vor, dass Fördermaßnahmen wie Familienbonus, Ausgleichszahlungen und Pensionsbonus nicht mehr als Einkommensbestandteil berechnet werden. Die Maßnahmen sorgen für ein deutliches Plus im Geldbeutel derer, die auf diese Förderungen angewiesen sind. Auch gibt es Erleichterungen beim Zugang zur Wohnbeihilfe für pflegende Angehörige. So wie bisher werden die Entschädigungen von Lehrlingen und die Zivil- und Präsenzdienstbezüge nicht als Teil des Haushaltseinkommens berechnet.
Für Selbstständige ist es nun auch erstmals möglich eine Sonderberechnung der Wohnbeihilfe durch Bezugnahme auf die Privatentnahmen beziehungsweise Gewinnausschüttungen durchzuführen.

Was ist sonst noch neu? Statt dem Kaufbonus möchte das Land Oberösterreich über Förderungen künftig stärkere Anreize für Sanierungen schaffen. Und in Zukunft sollen auch Einrichtungen der Behindertenhilfe geförderte Wohnungen anmieten können.