Nur ein kleiner Teil: Im Schnitt fünf gefasste Drogenlenker pro Tag in Oberösterreich!

Das ist die Zahl untauglicher Fahrzeuglenker, die durchschnittlich von der Polizei alle 24 Stunden aus dem oberösterreichischen Verkehr gezogen wird. Gegen die unterschätzten, aber lebensgefährlichen alltäglichen Begleiter Alkohol und Drogen im Straßenverkehr nehmen das Land und verantwortliche Dienststellen jetzt verstärkt den Kampf auf.

Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner bringt es auf den Punkt: „Wer im Straßenverkehr durch Alkohol- oder Suchtgiftkonsum beeinträchtig ist, bringt sich selbst und seine Mitmenschen fahrlässig in Gefahrensituationen. Für solch leichtsinnige und vermeidbare Aktionen darf es deshalb kein Pardon geben.“ Jahrzehntelang war der Alkoholgenuss die „Rauschgefahr“ Nummer Eins am Steuer. Doch die Zahlen registrierter Lenker unter Alkoholeinfluss stagnieren seit längerem und sind im langfristigen Trend sogar leicht rückläufig. Bewusstseinsbildung über werbliche Aufklärungskampagnen und gute gründliche Polizeiarbeit tragen offenbar mittlerweile die gewünschten Früchte: Sowohl bei den geringeren „Minderalkoholisierungen“, als auch bei den Alkoholisierungen ab 0,8 Promille zeichnet sich eine langfristig-positive und somit rückläufige Tendenz ab.

Anders sieht die Lage bei unter Drogeneinfluss stehenden Lenkern von Kraftfahrzeugen aus. Trotz des Corona-bedingten geringeren Verkehrsaufkommens der letzten Monate musste ein erneuter Anstieg angezeigter Drogenlenker verzeichnet werden. Doch die über Polizeiarbeit erwirkten Erfolge bilden lediglich die Spitze des Eisberges. Die unter der Wasseroberfläche liegende Dunkelziffer ist weitgehend unerforscht. Die Erfahrungen der Exekutivbeamten zeigen jedenfalls, dass besonders bei jüngeren Menschen ein zunehmender Drogenkonsum zu vernehmen ist und dass das Unrechtsbewusstsein der drogenbeeinträchtigen Fahrzeuglenker immer mehr abnimmt. Ebenso auffällig ist, dass bei sogenannten „Hochrisikolenkern“, wie bspw. der Roadrunnerszene, Suchtgift eine immer auffälligere Rolle spielt. So zeigen sich Indikatoren eines gesellschaftlichen Wandels, der weg vom Alkohol hin zu Drogenkonsum tendiert.

Dabei beeinflussen Drogen das Fahrverhalten nachdrücklich, doch im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, die eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit markieren. Ein Grund dafür ist, dass beinahe jede Droge eine unterschiedliche Wirkung hat, die darüber hinaus bei jedem Konsumenten unterschiedlich ausfallen kann. Günther Steinkellner: Die Wirkung einzelner Substanzen tritt teilweise erst zeitversetzt ein. Vor allem der Mischkonsum, also der Konsum mehrerer, unterschiedlicher Substanzen miteinander, ist hochgradig gefährlich. Die Risiken und die gegenseitigen Wechselwirkungen sind völlig unkalkulierbar und können das Unfallrisiko vom 10- bis hin zum 200-fachen erhöhen.“

Ein besonderes und relativ neues Themenfeld nehmen in diesem Zusammenhang auch die sogenannten „Legal Highs“ ein. Dabei handelt es sich um Drogen, die als synthetische Abwandlungen von Betäubungsmitteln wie Kokain, Cannabis oder Ecstasy vergleichbare Wirkungen hervorrufen. Aufgrund des Gefahrenpotentials ist die Einnahme von Legal Highs und aktive Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. Alleine in den heurigen Monaten Januar und Februar wurden bereits 278 Drogenlenker vermerkt. Trotz hoher Dunkelziffer zeigt sich hier der Erfolg der 2017 eingeführten Drogenvortestgeräte in den Statistiken. Vergleicht man das Jahr 2016 mit dem Jahr 2020, unterstreicht das satte Plus von 415% mehr Drogenlenkern diese Erfolgsstory. Damit zeigt sich Oberösterreich als Best-Practice-Modell, denn Oberösterreich besitzt nicht nur eine der besten technischen Ausstattungen, sondern liegt auch im Spitzenfeld der aus dem Verkehr gezogenen Drogenlenker. Dass die Gefahr, die von Drogen im Straßenverkehr ausgeht stark unterschätzt wird, zeigt eine Dunkelfeldstudie des KFV: Hochgerechnet rund 177.000 Menschen österreichweit gaben dabei an, dass sie innerhalb eines Jahres ein KFZ gelenkt haben, obwohl sie (noch) unter Drogeneinfluss standen.

Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner sieht dennoch Verbesserungsbedarf über legistische Maßnahmen: „Seit 2019 liegt der ausgearbeitete Entwurf zur 32. StVO Novelle in den Schubladen des BMI und des BMK. Kernpunkte des Dokuments sind die Anhebung der Führerscheinentzugsdauer für Drogenlenker/innen, höhere Strafgelder, sowie eine gesetzliche Regelung hinsichtlich Urintests. Vor allem aber auch Verfahrenserleichterungen durch speziell geschulte Polizeibeamt/innen zur effizienten Durchführung ärztlicher Kontrollen stehen im Fokus. Die Umsetzung brächte Entlastungen sowohl für die Ärzteschaft als auch die Polizeibeamten mit sich.“ Es könnte durch gesetzliche Anpassungen, im Sinne der Novelle, eine noch große Lücke im Kontrollsystem geschlossen werden. Die Rechtssicherheit bliebe aufgrund eines zweistufigen Beweisverfahrens mit zusätzlichem Bluttest gewahrt.