Oberösterreich fordert Verschärfungen im Sicherheits- und Fremdenrecht

In der jüngsten Sitzung des oberösterreichischen Landtags wurden vier Sicherheits-Anträge auf freiheitliche Initiative beschlossen. Darin wird unter anderem eine Anpassung der U-Haft-Voraussetzungen, aber auch eine Reform des Jugendstrafrechts gefordert.

„Wir müssen dafür sorgen, dass wir wieder Herr im eigenen Land sind. Dazu gehört in erster Linie eine restriktive und selbstbewusste Asyl- und Abschiebepolitik“, begründet Klubobmann Herwig Mahr den beschlossenen Dringlichkeitsantrag in der Sitzung des Oö. Landtages betreffend Maßnahmen gegen straffällige Nicht-Österreicher.

„Der Fall des irakischen Amokläufers in Linz Anfang Jänner hat deutlich aufgezeigt, wie zahnlos das derzeitige Fremdenrecht ist“, erinnert Mahr daran, dass der Täter sich seit 2011 durchgehend in Österreich aufhalten konnte, obwohl er niemals einen Asylstatus erhielt und mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde. Die FPÖ fordert daher jedenfalls einen dauerhaften Ausschluss von straffällig verurteilten Fremden für sämtliche Verfahren zum Erhalt eines Aufenthaltstitels. Denn so könne es keinesfalls weitergehen, so Mahr.

Gruber: Bessere Handhabe gegen Klimakleber schaffen

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei den Klimakleber-Aktionen nicht um angemeldete Demonstrationen handelt und daher eine Verschärfung des Demo-Rechtes in diesem Falle auch nicht zielführend wäre“, so der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber. „Unangemeldete Demos können zwar bereits mit den derzeitigen Rechtsmitteln aufgelöst werden, allerdings sind aus unserer Sicht dennoch Anpassungen und Verbesserungen notwendig, wie etwa ein besserer Schutz für unsere Polizei oder die Einrichtung von Schutzzonen, bzw. die strafrechtliche Verschärfung bei Eingriffen in den Straßenverkehr“, so Gruber weiter.

Mahr: Starre Strafmündigkeitsgrenzen nicht mehr zeitgemäß

„Wenn jemand wiederholt gegen unsere Gesetze verstößt, weil er weiß, dass er aufgrund seines Alters nicht bestraft werden kann, dann läuft definitiv etwas falsch“, eröffnet Klubobmann Mahr die Debatte rundum den weiters beschlossenen Antrag zur Schaffung von Konsequenzen für junge Gewaltverbrecher und verweist dabei auf die steigende Anzahl an unter 14-jährigen Straftätern. „Das Argument, dass Jugendliche unter 14 Jahren ausnahmslos ihre Taten nicht einsehen könnten, ist nicht mehr zeitgemäß.“ Darum betont Klubobmann Mahr in aller Deutlichkeit: „Die Strafmündigkeit muss auf den Prüfstand! Dabei geht es keinesfalls um eine Generalkriminalisierung, sondern den Sicherheitsbehörden eine rechtliche Handhabe gegen Jungkriminelle zu geben. Auch junge Menschen müssen zur Verantwortung gezogen werden.“

Gruber: Beibehaltung der Untersuchungshaft bei schweren Verbrechen

Ähnliches gelte für die verpflichtende Untersuchungshaft bei Verbrechen mit einer Strafandrohung von über zehn Jahren. Der diesbezügliche Paragraph 173 Abs 6 der Strafprozessordnung (StPO) war vom Verfassungsgerichtshof mit 1. Dezember 2022 aufgehoben worden. „Somit ist es nicht mehr verpflichtend, Personen, die zB einen Mord verübt haben, in U-Haft zu nehmen. Stattdessen muss stets überprüft werden, ob Flucht-, Verdunkelungs-, Wiederholungs- oder Tatbegehungsgefahr besteht. Es kann somit sein, dass bei Mord oder Vergewaltigung und trotz gestandener Tat keine Untersuchungshaft verhängt wird und der Verdächtige bis zur Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß bleibt. Das muss rasch geändert werden Wir fordern, dass Täter, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen mit zehnjähriger Strafandrohung begangen zu haben, verpflichtend in Untersuchungshaft genommen werden müssen“, so Gruber.