RED III-Richtlinie: Oberösterreich ist kein Windkraftland

Windkraft: Energiewende mit Ausschlusszonen – zum Wohle der Natur

Weiterhin zurückhaltend ist Oberösterreich punkto Windkraft. Es gibt ein klares Bekenntnis für erneuerbare Energie. Diese wird für die künftige Energiesicherheit Oberösterreichs eine bedeutende Rolle spielen. Die RED III–Richtlinie der Europäischen Union verlangt nun, dass in gewissen Gebieten das Errichten von Windkraftanlagen erleichtert werden muss. Für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger bedarf es sowohl einer Dezentralisierung der Energieerzeugungsanlagen als auch des Ausbaus der Netzinfrastruktur und der Schaffung von Speicherlösungen. Für die Dezentralisierung der Energieerzeugung schafft Oberösterreich klare Voraussetzungen: Nach dem Grundsatz „Ordnen & Beschleunigen“ wird es ganz konkrete Regelungen für mögliche Standorte für erneuerbare Energieanlagen geben. Damit schafft Oberösterreich die Voraussetzungen zur Umsetzung der RED III-Richtlinie der EU, mit der die Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden sollen.

„Um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden und dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit zu entsprechen werden wir diese Vorgabe natürlich erfüllen“, betont der für den Naturschutz zuständige Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und hebt erneut hervor: „Oberösterreich ist schlichtweg kein Windkraftland.“ In Oberösterreich soll die Umsetzung der RED III-Richtlinie in Form einer landesweiten Steuerung der räumlichen Entwicklung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen und Dach-, Fassaden- und Parkplatz-Überdachungs-PV-Anlagen sowie freistehenden PV-Anlagen erfolgen. . Dabei ist sowohl das Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien als auch das Interesse am Erhalt naturschutzfachlich und landschaftlich besonders sensibler Zonen zu berücksichtigen.

Da die Natur und das Landschaftsbild unserer Heimat einer solchen Gesetzgebung allerdings keinesfalls zum Opfer fallen darf werden in großen Teilen Oberösterreichs gleichzeitig Windkraft-Ausschlusszonen errichtet, wo derartige Anlagen künftig nicht mehr errichtet werden dürfen – weil eben dieser Schutz Teil einer vernünftigen Gesetzgebung ist“, so Haimbuchner in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem für die Raumordnung zuständigen Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner.

 Die in der Verordnung enthaltenen Ausschlusszonen lehnen sich an den unverbindlichen „Windkraftmasterplan 2017“ des Landes OÖ an. Eine Errichtung von Windkraftgroßanlagen ist in diesen Ausschlusszonen gänzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind lediglich sogenannte „Repoweringmaßnahmen“ für bereits bestehende Anlagen. Weiters wird in den Ausschlusszonen die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ab einer Seehöhe von 1.200 Metern untersagt. Nach Einbeziehung und der detaillierten Vorprüfung aller in Betracht kommenden fachlichen Interessen und Erkenntnisse durch die beigezogenen Fachabteilungen des Landes Oberösterreich wird insgesamt eine Fläche von 413.850 Hektar als Ausschlusszone festgelegt und verordnet.

  • Alpen und Alpenvorland

Von diesen insgesamt 413.850 Hektar Ausschlusszone entfallen etwa 359.000 Hektar auf das südliche Oberösterreich. Damit trägt man der völkerrechtlich verbindlichen Alpenkonvention, dem besonderen Schutzbedürfnis der Alpen und des Alpenvorlandes, sowie der nachhaltigen Entwicklung dieses Gebiets unmittelbar Rechnung.

  • Mühlviertel Nord-Ost und Böhmerwald

Etwa 37.230 Hektar und weitere 8.720 Hektar an Ausschlusszonen entfallen auf den Bereich des nordöstlichen Mühlviertels und die Ausläufer des Böhmerwaldes, welche an ihrer nördlichen Grenze an die tschechische Republik anschließen. Diese Ausschlusszonen basieren Großteils ebenfalls auf den fachlichen Erkenntnissen, die auch dem „Windkraftmasterplan 2017“ zu Grunde liegen. Damit will man dem dort befindlichem Vogelschutzgebiet der Tschechischen Republik, welches an Österreich unmittelbar angrenzt, berücksichtigen.

  • Kobernaußerwald

Angrenzend an das Beschleunigungsgebiet „Kobernaußerwald“ wird eine Ausschlusszone „Kobernaußerwald“ im Ausmaß von etwa 8.900 Hektar eingerichtet, um ein entsprechendes ausgleichendes Interesse im Naturhaushalt zu schaffen.

Weg der Vernunft auch bei erneuerbaren Energien

„Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass die Natur immer wieder zurückstellen musste, wenn es um erneuerbare Energien ging. Wir haben im Naturschutz, vor allem hinsichtlich des Artenschutzes und des Landschaftsbildes vieles erreicht und aufgebaut – diese Errungenschaften nun aufzugeben nur weil es gerade opportun erscheint, kann nicht der richtige Weg sein. Nie das Augenmaß zu verlieren und auch hinter jenen Interessen zu stehen, die einer populären Meinung entgegenstehen, ist nicht immer einfach – aber wichtig und vernünftig. Ich bekenne mich zu einer Energiewende und zum Ausbau von erneuerbaren Energien – ich bekenne mich aber auch zu unserer österreichischen Heimat. Durch eine Politik der Vernunft und damit auch durch diese Verordnung, die sowohl Beschleunigungsgebiete als auch Ausschlusszonen enthält, sehe ich einen entsprechenden Interessenausgleich weitestgehend gewahrt und denke, dass wir dadurch unserem Bundesland und den Generationen nach uns einen großen Dienst erweisen“, so Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner zur kommenden Verordnung.