FPÖ schützt weiterhin Menschenrechte, aber nicht auf Kosten der Sicherheit unseres Landes
Am Donnerstag setzte der oberösterreichische Landtag auf Initiative der FPÖ ein deutliches Signal. Gemeinsam mit der OÖVP wurde die Evaluierung der Vollzugspraxis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beschlossen. Aus Sicht der Freiheitlichen sei es nötig, die Vollzugspraxis der EMRK zu ändern. Die zu großzügig ausgelegten Grundrechte gefährden die Sicherheit in unserem Land. Es sei unverständlich, dass Personen, die illegal aufhältig seien, alle Facetten des Rechtsstaats auskosten – und zwar nur zu ihren Gunsten. „Kriminelle Asylanten sind abzuschieben. Das sagt unser Rechtsstaat und auch die Mehrheit der Bevölkerung. Wir wollen hier endlich Taten sehen“, so der Klubobmann der FPÖ Oberösterreich,Thomas Dim im Landtag.
Dim hob hervor, dass die Menschenrechte unbestritten seien. „Allerdings muss der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im eigenen Land oberste Priorität haben“, so Dim. Abschiebungen von illegalen oder kriminellen Drittstaatsangehörigen würden derzeit oft am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheitern, der die EMRK-Grundrechte sehr weit interpretiere. „Eine einzige Abschiebung wird medial bejubelt, während täglich weiterhin über 50 Asylanträge in Österreich gestellt werden“, sehen Dim und der Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber dringenden Handlungsbedarf.
Kritik an großzügiger Auslegung
Gruber führte in seiner Landtagsrede mehrere Beispiele an, bei denen der Europäische Gerichtshof (EuGH) und andere internationale Instanzen Grundrechte „zu weitreichend interpretiert“ hätten. Dadurch wird den Staaten der notwendige Handlungsspielraum genommen:
- Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung (EuGH, C-391/16, 2021)
- Frauen aus Afghanistan sind automatisch in der EU asylberechtigt (EuGH, C‑608/22 und C‑609/22, 2024)
- Ein abgelehnter Asylwerber, der zwischenzeitlich seine Religion gewechselt hat und deswegen in seinem Herkunftsland verfolgt werden könnte, hat nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling (Generalanwalt EuGH, 2023)
- Neu entdeckte Homosexualität kann Asylgrund sein. Ein Asylfolgeantrag kann auf neue Umstände gestützt werden, die vor Abschluss des Erstverfahrens vorhanden waren, aber nicht geltend gemacht wurden (EuGH, C-18/20, M29993, 2021)
- Wegen häuslicher oder anderweitiger Gewalt können Frauen aus Drittstaaten Asyl in der EU erhalten (EuGH, C-621/21, 2024)
- Familiennachzug auch bei Volljährigkeit: Ein unbegleiteter, minderjähriger Asylberechtigter hat das Recht auf Familiennachzug (Eltern + Schwester), auch wenn er während des Verfahrens volljährig geworden ist (EuGH, C-560/20, 2024)
- Zurückweisung von Asylwerbern innerhalb der EU rechtswidrig: Der EuGH urteilt gegen Zurückweisungen an Binnengrenzen. Damit wird den Mitgliedsstaaten jede Kontrolle darüber genommen, wer sich auf ihrem Territorium aufhält. Sogenannte „Pushbacks“ sind somit nicht erlaubt (EuGH, C-143/22, 2023)
„Die Sicherheit unseres Heimatlandes muss wichtiger sein als die aus der EMRK abgeleiteten Rechte von ausländischen Straftätern, die zu großzügig ausgelegt werden“, betonten Dim und Gruber. Mit Nachdruck betonten die freiheitlichen Politiker, dass die FPÖ „weiterhin die Menschenrechte schützt – aber nicht auf Kosten der Sicherheit unsers Landes. Wer hier straffällig wird, muss gehen. Punkt.“