Positive Rückmeldung für Windkraft-Ausschlusszonen

Die RED III – Richtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass in gewissen Gebieten das Errichten von Windkraftanlagen erleichtert werden muss. Um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden und dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit zu entsprechen, wird diese Vorgabe seitens des Landes Oberösterreich selbstverständlich erfüllt. Da die Natur und das Landschaftsbild unserer Heimat einer solchen Gesetzgebung allerdings keinesfalls zum Opfer fallen dürfen, wurden in großen Teilen Oberösterreichs gleichzeitig Windkraft-Ausschlusszonen errichtet, in denen derartige Anlagen künftig nicht mehr errichtet werden dürfen – weil zu einer vernünftigen Gesetzgebung auch der Schutz des Landschaftsbildes und des Lebensraumes gehören.

„Es freut mich, dass ausgewiesene Experten und fachlich fundierte Institutionen unsere Vorgehensweise in Sachen Ausschlusszonen begrüßen und unterstützen. Es wird dadurch einmal mehr deutlich, dass unser Weg der Vernunft der richtige ist. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten und den Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten aber auch für den Menschen erhalten. Nachfolgende Generationen sollen auch noch ein lebenswertes Landschaftsbild und einen Artenreichtum in unserer Heimat vorfinden. Ich bin nicht bereit, dieses Ziel für utopische Vorstellungen von letztlich nicht garantierter Energiegewinnung zu opfern“, betont FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv.  Dr. Manfred Haimbuchner.

Ausschlusszonen für Windkraft werden von zahlreichen fachlich versierten Institutionen begrüßt und unterstützt             

Dieses vernunft- und zukunftsorientierte Vorgehen seitens des Landes Oberösterreich wird mittlerweile von zahlreichen Institutionen, Vereinen und fachkundigen Einzelpersonen als äußerst positiv bewertet. Für den Naturschutzbund wird der Arten- und Lebensraumschutz nicht aus den Augen verloren. Ein namhafter Vertreter des Nationalpark Kuratoriums Kalkalpen sieht beim oö. Weg mit Festlegung von Beschleunigungsgebieten und großräumigen Ausschlusszonen als Weg des Konsenses. Es würden auch die langfristigen anderen Interessen wie Tourismus, Landschaftsschutz und Erholung gewahrt.“ Auch die Oö. Umweltanwaltschaft befürwortet das Sachraumordnungsprogramm zur Festlegung von Ausschlusszonen für Windkraft- und freistehende Photovoltaikanlagen ausdrücklich.

Laut Umweltanwaltschaft werde die natur- und landschaftsschutzfachliche Sensibilität des Alpenraums in Oberösterreich wird mit der Ausschlusszone Oö. Alpen und Voralpen, die vom Geltungsbereich der Alpenkonvention abgebildet wird, berücksichtigt. Von der Ausschlusszone Kobernaußerwald sind wesentliche Teilbereiche des Großwaldgebiets erfasst, die aufgrund bisheriger naturschutzfachlicher Erkenntnisse eine Ausweisung jedenfalls rechtfertigen. Im Mühlviertel bilden die Ausschlusszonen Böhmerwald und Mühlviertel Nord-Ost das Herzstück des Naturschutzes in der Region. Sie sind gleichzeitig die letzten Gebiete, denen – neben dem Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk – auch im europäischen Kontext noch eine übergeordnete Bedeutung zukommt.

Auch die tschechische Naturschutzbehörde betont in einem Schreiben: „Für uns als Naturschutzbehörde ist diese Tatsache ein sehr positiver Aspekt und ein gutes Handeln. Konstruktionen von technischen Elementen wie Windparks in den höchsten Lagen des Gratzener Gebirges nahe der gemeinsamen Grenze unserer beiden Länder würden auch die tschechische Seite des Gebirges erheblich beeinträchtigen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Planung im grenznahen Oberösterreich die Auswirkungen auf tschechische Schutzgebiete berücksichtigt.“