Rückübernahme von Asylwerbern aus Deutschland stoppen!

Für Entsetzen sorgt ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei der FPÖ: Demnach darf es an den Binnengrenzen der EU – also etwa zwischen der österreichischen Grenze zu unseren Nachbarländern – keine Zurückweisung geben. Grund für diese Entscheidung des EuGH ist eine Klage aus Frankreich. Dort sollte mittels einer Verordnung Drittstaatsangehörigen an der Binnengrenze die Einreise nach Frankreich verweigert werden.

Der Delegationsleiter der FPÖ-Fraktion im EU-Parlament, EU-Abgeordneter Harald Vilimsky hat darauf mit deutlichen Worten reagiert: „Die EU ist Teil des Problems der Massenzuwanderung unter Missbrauch des Asylrechts nach Europa.“ Damit nehme der EuGH jedem Mitgliedsstaat die Möglichkeit, souverän – also selbstständig – darüber zu entscheiden, welche und wie viele Personen sich auf seinem Territorium aufhalten dürfen. „Das ist gerade zu eine Einladung zur Sekundärmigration innerhalb der EU, wie man sie angeblich vermeiden will“, so Vilimsky.

FPÖ OÖ kritisiert EuGH-Urteil, will es aber bis zur Änderung der Rechtslage für eigene Sicherheit nutzen

Der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber spart ebenso nicht mit Kritik am EuGH-Urteil C-143/22 von 21. September 2023: „Damit wird den Mitgliedsstaaten jede Kontrolle darüber genommen, wer sich auf ihrem Territorium aufhält. Jeder Asylwerber kann sich so nach Belieben innerhalb der EU das Land mit den besten Sozialleistungen aussuchen. Das ist Asyltourismus in Reinkultur, denn die Mitgliedsstaaten können nur zuschauen.“

„Geht es nach diesem Urteil, dürften alle Asylwerber in Europa nach Österreich kommen und wir hätten keine Handhabe. Deshalb brauchen wir dringend eine Änderung dieses völlig absurden Rechts: Zurückweisungen an den Außen- und Binnengrenzen müssen möglich sein, sonst wird jede Art von Grenzkontrolle zur Farce. Bis dahin müssen wir diese Entscheidung bestmöglich für uns nutzen. Das heißt: Österreich darf keine Asylwerber mehr aus Deutschland zurücknehmen. Von 2018 bis 2021 waren das immerhin 7.000, um die wir uns jetzt kümmern dürfen.“