Schwarzbauten retten: Haimbuchner will Geldstrafen statt Abriss

In Oberösterreich gibt es hunderte „Schwarzbauten“. Der Landesrechnungshof (Landes-RH) hat bei einer Raumordnungs-Prüfung 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden ermittelt. Konkret wurde teilweise Gebäude auf Grünland errichtet, was die falsche Widmung ist. Aus den Medien bekannt sind etwa jene Wohnhäuser samt Pool in Enzenkirchen, die in Wahrheit abgerissen werden müssten. Rein rechtlich muss die Bauaufsicht der Gemeinden bzw. des Landes OÖ nachgehen, das fordert auch der Landes-RH. Klare Worte kamen nunmehr dazu vom zuständigen Baurechtsreferenten, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner bei der letzten Landtagssitzung.

„Einzig mögliche Sanktion nach dem Gesetz ist der komplette Abbruch“, geht Haimbuchner sogar davon aus, dass es in Wahrheit in unserem Bundesland weit mehr dieser „Schwarzbauten“ gibt, denn der Landes-RH habe nur die Überbauung von Grünland über 20 Quadratmeter unter die Lupe genommen.  Es gehe darum, die menschlichen Tragödien zu verhindern. „Dabei dürfen wir aber nicht die Menschen vor den Kopf stoßen, die selber ihre Häuser und Pools vollständig gesetzeskonform auf Bauland errichtet haben“, berichtet der freiheitliche Politiker, der für die Bau- und Gemeindeaufsicht zuständig ist, jedoch nicht für die Raumordnung. Es würden sich viele verzweifelte Menschen, nicht nur Betroffene, die schwarz gebaut haben, sondern auch Mitarbeiter der Behörden bei ihm melden. „Wir brauchen eine saubere Lösung und müssen uns darum kümmern“, hob Haimbuchner in seiner Landtagsrede hervor:  Das Land Oberösterreich ist natürlich der Gesetzgeber und könnte sich schon auch darum bemühen, wie man diese Dinge auf Dauer so regelt, dass sie funktionieren. Und dass sie auch nicht ungerecht werden.“ Es sei eine rechtsstaatliche und demokratiepolitische Frage, die auch Hausverstand brauche.

Haimbuchner kann sich für diese „Altlasten“ vorstellen, dass es empfindliche Geldstrafen gibt. „Häuser, die teils illegal errichtet wurden, sollen nicht mehr abgerissen werden müssen“, betonte Haimbuchner, dass es gelindere Sanktionsmöglichkeiten geben sollte. Auch will Haimbuchner hinkünftig neue Fälle verhindern: „Dafür sollte eine Zwischen- oder Teilkollaudierung erfolgen, wo schon früh nachgewiesen werden muss, dass innerhalb von Widmung und Bauplatz errichtet wurde“, verwies Haimbuchner mit Nachdruck darauf, dass für vollständig im Grünland errichtete Gebäude es keine „Amnestie“ geben könne.