Sozialhilfe in OÖ: Faire Lösung durch Hilfe und Anreize

In der Sitzung des oberösterreichischen Landtags diese Woche am Donnerstag geht es um nichts weniger als die soziale Fairness. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das neue Sozialhilfegesetz des Bundes im Großen und Ganzen anerkannt. Lediglich zwei Punkte wurden aufgehoben. Das macht nun auch Anpassungen im darauf gründenden oberösterreichischen Ausführungsgesetz notwendig. In den letzten Wochen hat der freiheitliche Landtagsklub daher eine Lösung erarbeitet, die sowohl der Rechtsauffassung des VfGH entspricht, als auch an elementaren sozialpolitischen Grundsätzen festhält: Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben und Integrationsverweigerung muss sanktioniert werden können.

Für die oberösterreichische FPÖ ist wichtig, dass sich Arbeit lohnt. „Es kann nicht sein, dass eine Familie, in der Vater und Mutter arbeiten gehen, am Monatsende weniger im Börsel hat als jene, die ausschließlich von Sozialleistungen lebt“, so FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. Aus freiheitlicher Sicht muss es daher einen relevanten Unterschied zwischen Einkommen aus Arbeit und solchem aus Sozialleistungen geben. Die entsprechenden Anpassungen im Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe stellen das sicher.

Darüber hinaus sollen Fremde, die von Sozialhilfe leben, verpflichtet sein, sich zu integrieren, ihre Sprachkenntnisse und damit ihre Jobchancen zu verbessern. Nach der neuen Regelung können Leistungen bei Fehlverhalten in mehreren Stufen reduziert werden. Verstoßen Leistungsempfänger gegen die Integrationsvereinbarung, kann die Sozialhilfe für mindestens drei Monate um 25 Prozent gekürzt werden.

Mit dieser neuen Regelung ist für alle Betroffenen Rechtssicherheit hergestellt. Das Modell hat zudem das Potential, für die anderen Länder Vorbildcharakter zu haben. Immerhin fehlt in sieben Bundesländern noch ein entsprechendes Ausführungsgesetz.