Sozialhilfe: Skandal in SPÖ-Ressort

Der eng mit der SPÖ verwobene Linzer Sozialverein B37 hat nach jetzigem Kenntnisstand über viele Jahre Sozialhilfe an Klienten ohne Bescheide ausbezahlt. Allein dem Land und somit dem Steuerzahler ist damit ein Schaden von über 900.000 Euro entstanden. Möglich wurde dies durch unzureichende Kontrolle im Magistrat und dem Ressort von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer.

Die Wahrheit kommt manchmal nur scheibchenweise ans Licht: Bislang ist bekannt, dass der Linzer Sozialverein B37 von 2012 bis 2019 an 864 Klienten Sozialhilfe ausbezahlt haben soll, ohne Bescheide zu erstellen. Über die von Landesrätin Birgit Gerstorfer verantwortete Sozialabteilung des Landes Oberösterreich sind diese Leistungen dennoch abgerechnet worden. Zunächst versuchte die rote Soziallandesrätin diesen Vorgang noch zu legitimieren, in dem sie beim Landesrechnungshof ein Gutachten in Auftrag gab, welches prüfen sollte, inwiefern Sozialleistungen auch ohne Bescheid möglich seien. Gleichzeitig war das Land OÖ nach einer Sachverhaltsdarstellung gezwungen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, da entsprechende strafrechtliche Verdachtsmomente vorlagen. Die Prüfung der Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen. „Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisierte FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr schon zu einem frühen Zeitpunkt.

Von Null auf 900.000 Euro Schaden

Zunächst gab Gerstorfer 2019 noch vor, es sei für den Steuerzahler kein Schaden entstanden, dann hieß es im April 2020, der Schaden belaufe sich auf 205.973 Euro. Mittlerweile hat sich einem Bericht zufolge die Schadenssumme auf 903.011,64 Euro fast verfünffacht! Das Land OÖ hat sich als Privatbeteiligter beim Strafverfahren mit dieser Summe angeschlossen. Der Skandal hinter dieser Causa: Weder dem Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde noch der Sozialabteilung als Kontroll- und Oberbehörde will diese unzulässige Vergabepraxis aufgefallen sein. Der Geschäftsführer des Vereins B37 bestätigte sogar, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise nicht nur im Überprüfungszeitraum 2012 bis 2019, sondern über 25 Jahre hinweg gängige und auch tolerierte Praxis war. Auf Nachfrage der APA hieß es aus dem Büro Gerstorfer lapidar, dass die Berechnung komplex sei und man sich „einfach verrechnet“ habe – und das über Jahre! „Um künftig Schaden vom Steuerzahler abzuwenden, muss die Sozialabteilung dringend reformiert werden. Mehr Effizienz und Kontrolle sind hier längst notwendig“, mahnt Mahr an.