Spielerschutz: Nach VfGH-Erkenntnis handeln

In einem aktuellen Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wurden Bestimmungen des Glückspielgesetzes auf Bundesebene als verfassungswidrig aufgehoben. Für die FPÖ Österreich sollten sohin auch die einschlägigen Landesgesetze überprüft und verbessert werden, um den Spielerschutz im Oö. Glücksspielautomatengesetz zu verbessern. Diesbezüglich hat diese Woche die FPÖ im Landtagsausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Konkret sei dieser Antrag, so FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr, „Grundlage einer bundesländerübergreifenden Koordinierung für einen besseren Spielerschutz.“ Im Zuge der Debatte im Ausschuss  kamen auch von den anderen Parteien positive Signale. Bis zur Sitzung im Mai sollten die Gespräche abgeschlossen sein. Dann geht es in die Phase der Umsetzung.“

Ausgangspunkt des FPÖ-Antrages ist ein aktuelles VfGH-Erkenntnis, mit dem Bestimmungen des Glücksspielgesetzes (Bund) als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Die bisherige Regelung, dass es für (Automaten-)Betreiber haftungsrechtlich ausreicht, ausschließlich die Bonitätsstufe von Spielern einholen zu müssen, wurde vom VfGH als unsachliche Haftungseinschränkung erkannt. Nunmehr müssen Spieler auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt werden. Ansonsten würde eine Mindesteffektivität der Sicherung vor Existenzvernichtung unterlaufen werden, weil die bisherigen Bonitätsauskünfte alleine zu spät akute finanzielle Probleme anzeigen.