Statt Lockerungen braucht es „Staatsbürgerschaft auf Probe“

Jüngst entfachte Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine Diskussion über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner ist in der Landesregierung seit der letzten Wahl auch für das den Vollzug des Staatsbürgerschaftswesens zuständig und lehnt diesen Vorstoß entschieden ab. „Unsere Staatsbürgerschaft gehört zu den wertvollsten der Welt. Sie ist Ausdruck der tiefen Verbundenheit zu unserer Heimat. Trägerin von Rechten und Pflichten und kann somit nur am Ende des Weges einer erfolgreichen Integration stehen. Ein Staat muss sich seine Staatsbürger sorgfältig aussuchen. Eine weitere Herabsenkung der Voraussetzungen kommt in Anbetracht der gescheiterten Migrationspolitik der letzten Jahrzehnte einer staatlichen Selbstaufgabe gleich. Gesetzliche Anpassungen, die einen Missbrauch verhindern, sind dringend vorzunehmen.“ Zudem fordert Haimbuchner eine Staatsbürgerschaft auf Probe. Demnach soll einem Asylberechtigten nach Einbürgerung, der straffällig wird, dies mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft sanktioniert werden.

Im Jahr 2021 gab es in Österreich 16.171, davon in Oberösterreich 1.260 Einbürgerungen. Davon waren 445 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, gefolgt von 149 Einbürgerungen für Menschen aus der Türkei.  Im ersten Quartal 2022 ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung an Einbürgerungen zu beobachten. Vor allem in den Zahlen der Einbürgerungen aus Afghanistan und Syrien spiegelt sich die seit 2014, mit Unterbrechung 2018 und 2019, anhaltende Migrationskrise mit vorläufigem Höhepunkt 2015, auch in der Statistik wider. Gesamt wurden in Oberösterreich im 1. Quartal 2022 380 Personen eingebürgert. Bei den Einbürgerungen sind nahezu alle Berufsgruppen und soziale Schichten vertreten. „Wer also davon spricht, dass die Einbürgerung nicht leistbar wäre, verkennt die Realität. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass zum Beispiel Asylberechtigte nicht einmal einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen“, nennt Haimbuchner konkrete Zahlen. Derzeit kann ein Fremder in der Regel nach zehn Jahren eingebürgert werden. In der Statistik ist aber klar erkennbar: Ein Großteil der Einbürgerungen wird bereits nach sechs Jahren vorgenommen. „Damit liegt die Frist im Mittelfeld. In Deutschland kann zB nach acht Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragt werden, in Italien sind es mindestens zehn Jahre.

Staatsbürgerschaft auf Probe für zehn Jahre – bei Straffälligkeit muss Verlust folgen

„Es ist richtig und wichtig, dass – vor allem wenn eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren Aufenthalt in Österreich angestrebt wird – zur Erlangung der Staatsbürgerschaft Leistung vom Fremden erbracht werden muss“, lehnt der FP-Landeschef einen Automatismus klar ab. In diesen sechs Jahren soll eine nachhaltige Integration in die österreichische Gesellschaft und Lebensweise sichergestellt werden. „Gerade Asylberechtigte verfügen oftmals über keinerlei gesicherte Dokumente, welche die Identität, die Herkunft sicher ableiten lassen. Wir wissen einfach gar nichts über diese Personen“, spricht sich Haimbuchner deshalb dafür aus, dass es rechtlich möglich sein soll, die Staatsbürgerschaft für zehn Jahre auf Probe zu verleihen. Wird ein Asylberechtigter nach der Einbürgerung straffällig, muss das mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft sanktioniert werden. Die nötigen rechtlichen Voraussetzungen seien zu schaffen.

„Leider müssen wir immer wieder erleben, dass durch die kurze Aufenthaltsdauer vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft immer wieder in ihrem Verhalten problematische Asylberechtigte eingebürgert werden. Wenn diese Bundesregierung der illegalen Migration schon keinen Riegel vorschiebt und auch bei der Abschiebung versagt, dann muss wenigstens die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, dass straffällige Asylanten nicht mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden. Auch hier gilt, dass die eigene Bevölkerung geschützt werden muss“, unterstreicht Haimbuchner. Zudem sei es nötig, gesetzlich festzuschreiben, dass bei Falschangaben bzw. der Erschleichung, der automatische Entzug der Staatsbürgerschaft erfolgen kann. „Da geht es etwa um gekaufte bzw. erschummelte Deutschprüfungszeugnisse und Prüfungen über die demokratische Grundordnung unserer Republik bis hin zur Vorlage von falschen oder verfälschten (Geburts-)Urkunden“, nennt Haimbuchner konkrete Beispiele.

Auch bei den als Voraussetzung nötigen Integrations- und Deutschprüfungen will Haimbuchner eine Reform. In Zukunft sollen diese nur mehr durch den Österreichischen Integrationsfonds abgenommen werden dürfen. „Die bisherige Praxis, dass jene Sprachinstitute, welche die Kurse anbieten, auch die Prüfung abnehmen, ist missbrauchsanfällig. Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Änderung dringend notwendig ist“. Hier sieht Haimbuchner die zuständige Integrationsministerin Raab in der Verantwortung, Verbesserungen in der Integrations-Durchführungsverordnung vorzunehmen.  „Diese Verbesserung der Rechtssicherheit für die Republik Österreich könnte jederzeit von Frau Integrationsministerin Raab in der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung vorgenommen werden und bräuchte auch keine Zustimmung durch den Koalitionspartner“, appelliert Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner an die zuständige Ministerin.