Steinkellner fordert Beschleunigung bei UVP-Verfahren und klare, praktikable Regeln bei Straßenprojekten
Die geplante Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes bietet die Chance, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und dringend benötigte Infrastrukturprojekte schneller voranzubringen. Im vom zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMLUK) veröffentlichten Begutachtungsentwurf wurden wichtige Verbesserungspunkte nach wie vor nicht berücksichtigt. Aus Sicht von Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner muss die Reform jedoch auch bei konkreten verkehrspolitischen Herausforderungen ansetzen. Insbesondere bei der Freigabe von Pannenstreifen und der Beteiligung von Umweltorganisationen sieht der freiheitliche Verkehrslandesrat Verbesserungsbedarf.
„Wir brauchen klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die notwendige Infrastrukturmaßnahmen nicht unnötig verzögern. Es geht darum, Verfahren effizienter zu gestalten, Zuständigkeiten klar zu regeln und Entscheidungen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens zu ermöglichen. Die UVP-Novelle wäre eine wichtige Gelegenheit, diese Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung hätte hier endlich für klare und praktikable Regeln sorgen müssen“, betont Steinkellner.
Missbrauch der UVP-Verfahren muss enden
Auch der Einfluss von Umweltorganisationen hätte im Zuge der Novelle genauer geregelt werden müssen. Eine Parteienstellung, die pauschal für das gesamte Bundesland gilt, muss ausgeschlossen sein. Lediglich bei örtlicher Betroffenheit auf regionaler Ebene sollte diese gelten. Hintergrund ist jener, dass sich bei Infrastrukturprojekten auch Organisationen in Verfahren einbringen können, deren unmittelbare örtliche Betroffenheit nicht gegeben ist. „Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahren. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Regelungen praktikabel und nachvollziehbar sein. Bei Umweltorganisationen sollte deshalb geprüft werden, ob ein starker regionaler Bezug gegeben ist. Damit lassen sich die Interessen der tatsächlich betroffenen Regionen besser berücksichtigen“, erklärt Steinkellner. Als Beispiel nennt er die Beschwerde der Bürgerinitiative „Grüngürtel statt Westspange“ aus dem Raum Steyr gegen die Umfahrung Haid. „Es kann nicht sein, dass ein paar Wenige, die nicht direkt betroffen sind, wichtige Projekte derartig verzögern und somit auch verteuern können.“
Pannenstreifenfreigabe rechtlich klarstellen
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Freigabe von Pannenstreifen auf bestehenden Autobahnen. Für Steinkellner steht fest, dass nicht immer neue Straßenprojekte notwendig seien, sondern vor allem die vorhandene Infrastruktur intelligenter weiterentwickelt werden müsse. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, bestehende Flächen wie den Pannenstreifen bei Bedarf in die Verkehrsführung einzubeziehen und damit zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. „Damit schafft man rasch spürbare Entlastung für Pendler und Wirtschaft“, so Steinkellner. Gerade auf der A7 im Linzer Zentralraum und auf der A8 Innkreisautobahn könnten durch eine entsprechende Nutzung vorhandener Verkehrsflächen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Steinkellner hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit rasch zu prüfen und die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
„Es ist schwer nachvollziehbar, wenn die bessere Nutzung einer bereits bestehenden Autobahn durch langwierige rechtliche Verfahren erschwert wird. Wir müssen die vorhandene Infrastruktur möglichst effizient nutzen können. Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Regelung, dass die Pannenstreifenfreigabe unter den entsprechenden verkehrs- und sicherheitstechnischen Voraussetzungen nicht allein aufgrund des UVP-Gesetzes ein langwieriges Verfahren auslöst“, so Steinkellner.
„Wir brauchen eine UVP-Gesetzgebung, die Umweltinteressen ernst nimmt und gleichzeitig die Umsetzung notwendiger Infrastruktur ermöglicht. Es geht um klare Regeln, faire Verfahren und rasche Entscheidungen. Die anstehende Novelle sollte deshalb genutzt werden, für all diese wichtigen Themen praktikable Lösungen zu schaffen. Der Bund wäre gut beraten, endlich all diese notwendigen Änderungen zu berücksichtigen“, so Steinkellner abschließend.
