UVP-Verfahren: Pragmatischer Rationalismus anstatt gezielter Blockade

Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit durch Missbrauch von UVP-Verfahren

Die Weiterentwicklung und Erneuerung der Infrastruktur sind in der modernen Gesellschaft unerlässlich, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Projekte unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte realisiert werden. Allerdings wird zunehmend beobachtet, wie bestimmte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die UVP strategisch nutzen, um ideologische Ziele zu verfolgen, anstatt konstruktiv zum Umweltschutz beizutragen.

Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner betont, dass diese NGOs wichtige Infrastrukturprojekte durch rechtliche Einsprüche verzögern oder blockieren, was zu erheblichen Kosten und Unsicherheiten führt. „Ihre Einwände richten sich gegen eine breite Palette von Vorhaben, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung sind. Betriebsanlagen bis hin zu Verkehrsinfrastrukturprojekten werden rechtlich bekämpft.“

Steinkellner betont die Bedeutung eines pragmatischen Rationalismus, der sowohl den Schutz der Anrainerinteressen als auch eine ökologische Sensibilität berücksichtigt, während er die Entwicklung und Erneuerung essentieller Infrastruktur ermöglicht. Er weist darauf hin, dass für das Land Oberösterreich wichtige Projekte bevorstehen, wie die Umfahrung Haid und die Neue Donaubrücke Mauthausen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurden.

Steinkellner warnt davor, dass der Missbrauch von UVP-Verfahren die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prozesse untergräbt, indem er genehmigte Projekte blockiert. Um dem entgegenzuwirken, schlägt er vor, missbräuchliche Klagen und Einsprüche zu sanktionieren, um sicherzustellen, dass UVP-Verfahren ihren eigentlichen Zweck erfüllen: die ökologische Verträglichkeit von Infrastrukturprojekten zu prüfen.