Verbot von Vollspaltenböden – Tierwohl und Bauernwohl

Bei seiner gestrigen Sitzung hat der Nationalrat das Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beschlossen. Leider ist die Übergangsregelung bis zum endgültigen Aus 2040 für die Bauern eher nachteilig und verschlechtert die Marktposition der Landwirte im internationalen Vergleich. Die FPÖ sprach sich für eine vernünftige Regelung aus, die sowohl das Tierwohl als auch das Bauernwohl im Auge hat.

Die Frage der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Vollspaltenböden ist bereits seit etwa einem Jahrzehnt immer wieder Anlass zu Diskussionen im Nationalrat. Seit 2019 ist dieses Thema wieder prominent in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und seit dem sogenannten „Tierschutz-Volksbegehren“ im Jahr 2021, hat sich die ÖVP/Grüne-Bundesregierung auf ein schrittweises Verbot des Neueinbaus von Vollspaltenböden und dem Übergang zu Teilspaltenböden in Stallumbauten und Stallneubauten geeinigt. Der Platz pro Schwein solle etwa um 20 Prozent gesteigert werden und einen Liegebereich vorsehen, in dem der Spaltenanteil nur mehr zehn Prozent ausmache. Diese Änderung wurde zunächst über den Verordnungsweg durch das Landwirtschaftsministerium erlassen, dann sollte die gesetzliche Grundlage im Rahmen des Tierschutzgesetzes 2022 folgen. Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sollen Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten sein.

Tierwohl auf Kosten der Landwirte?

„Wenn man jetzt unmittelbar den Vollspaltenboden – auch in bereits bestehenden Stallanlagen – verbieten würde, dann könnte die heimische Schweinehaltung zusperren. Dann würde sich die Produktion ins Ausland verlagern und nichts wäre gewonnen. Im Gegenteil, damit würde man den Tieren sogar noch schaden. Weiterentwicklungen in der Landwirtschaft sind richtig und notwendig, aber nur auf einem vernünftigen und konstruktiven Weg, der sicherstellt, dass die Bauernhöfe überleben können“, stellt der Landesobmann der Freiheitlichen Bauern und Landesagrarsprecher LAbg. Franz Graf fest. Und weiter: „Das heißt ganz konkret: Die Politik muss hinreichend Unterstützung bereitstellen, der Handel muss faire Preise zahlen, der Konsument muss die heimische Ware kaufen. Fortschritt erreichen wir nur wenn alle ihren Beitrag leisten und der Mehrwert auch Mehrerlös bedeutet.“ Daher sei das schrittweise Aufgeben der Vollspaltenböden hin zu Teilspaltenböden bei Stallneubauten und Stallumbauten sicher ein unterstützenswerter Schritt. Ein sofortiges Komplettverbot von Vollspaltenböden ohne Bestandsschutz habe die FPÖ hingegen immer abgelehnt.

Anreize schaffen

Unbedingte Voraussetzung für eine Umstellung auf Teilspaltenböden müssen aber spezielle Anreize und Übergangsfristen, steuerliche Vorteile und Unterstützung für die Bauern sein, um die Mehrkosten abzufedern. Bis auf die Übergangsfristen sind andere Anreizsysteme im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes nicht ersichtlich. „Wenn man zum Beispiel einen Betrieb hat, in dem man einen Durchfallerreger hat, dann kann man die hygienischen Maßnahmen auf einem Spaltenboden wesentlich besser umsetzen als bei einem Boden aus Einstreu oder gar Tiefeinstreu, denn da ist die Entmistung wesentlich arbeitsintensiver und kostenintensiver“, gibt Graf ein Beispiel ein der Praxis.

Bei Stallhaltungen mit tiefer Stroheinstreu gäbe es auch immer wieder mehr Klauenprobleme, da sich die Klauen nicht so abnutzen. Es komme zu einem übermäßigen Wachstum, die Tiere hätten Fehlstellungen, sie bekämen Gelenksentzündungen, was dann immer wieder und häufiger zu Antibiotikaeinsatz führe und sicher auch dem Tierwohl widerspreche. „Aufstallungen, in denen im Bereich der Fressbuchten oder der Bereiche für die Beschäftigungsmöglichkeiten der Schweine Spaltenböden vorhanden sind und im Bereich der Ruheräume oder der Ruhemöglichkeiten plane Böden, die dann eingestreut werden, sind hier die sinnvollste Lösung“, ist sich Graf sicher.

Welche sinnvolle Alternative bei Ferkelkastrationen?

„Freiheitliche verschließen sich grundsätzlich keiner praktikablen Lösung, die das Tierwohl verbessert. Die verschiedenen Möglichkeiten sind aber hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihres Kostenaufwandes für den Landwirt, der möglichen Auswirkungen auf das Endprodukt und der praktischen Anwendung zu prüfen“, gibt Graf bezüglich des Tierschutzes zu bedenken. Bei der Ferkelkastration bezweifelten einige Fachleute bei der Anhörung zum Tierschutz-Volksbegehren 2021, dass es vernünftige Alternativen zur derzeitigen Praxis gebe, die alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Eine Kastration mit Hormoneinsatz beispielsweise könnte das Fleisch und damit den Konsumenten belasten. Auch ein Betäubungsmitteleinsatz sei nur schwer umsetzbar und birgt ebenfalls Risiken. „Ohne vorherige praktikable und realistische Alternativen wird ein Antrag zum Verbot keine Zustimmung der FPÖ erhalten können“, ist sich Graf sicher.

Franz Graf betonte aber klar, dass sich die FPÖ grundsätzlich nicht gegen sinnvolle Maßnahmen für den Tierschutz sperre – ganz im Gegenteil! „Aber es sind vernünftige Vorkehrungen zu treffen, dass unseren Landwirten kein extremer Marktnachteil gegenüber der übernationalen Konkurrenz entsteht und gleichzeitig das Tierwohl verbessert wird. Ohne vorherige praktikable und realistische Alternativen werden unsere Bauern nur weiter belastet“, so der freiheitliche Landesagrarsprecher abschließend.