Verschärfung des Asylrechts: Landtag beschließt Resolution

Nachdem vor rund einer Woche erneut ein österreichisches Mädchen mutmaßlich von Asyl-Afghanen ermordet wurde (es gilt die Unschuldsvermutung), hat sich die oberösterreichische FPÖ für eine rasche Verschärfung des Asylrechts eingesetzt. Eine entsprechende Resolution ging nun im Landtag durch.

Wieder einmal musste ein österreichisches Mädchen die völlig verfehlte Migrationspolitik der letzten Jahre mit dem Leben bezahlen. Diesmal war es eine erst 13-Jährige aus Tulln, die man tot in Wien fand. Nach jetzigem Ermittlungsstand wurde sie zuvor unter Drogen gesetzt und vergewaltigt, um dann ermordet zu werden – von Afghanen, die angeblich hierher kamen, um Schutz zu finden und selbst zu einer Gefahr für die Menschen wurden. Aus dem Täterkreis kam es zuvor schon zu Gesetzesverstößen.

Mit einem strengen Asylrecht hätte die Tat gar nicht begangen werden können. Auf Initiative der oberösterreichischen Freiheitlichen hat der Landtag daher nun eine Resolution an die Bundesregierung für eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. „Die schrecklichen Vorkommnisse der vergangenen Wochen haben die Notwendigkeit aufgezeigt, Asylrecht und Asylvollzug in Österreich sowie auf europäischer Ebene zu verschärfen“, sagte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr dazu.

Im Einzelnen fordert die Resolution, dass:

  1. die Errichtung von Asylzentren in Drittstaaten verfolgt wird, sodass das Asylrecht wieder auf den ursprünglichen Gedanken der Genfer Konvention zurückgeführt wird,
  2. die Überprüfung der Gefährdungslage in den Herkunftsländern laufend nach objektiven Kriterien erfolgt und Abschiebungen dorthin konsequenter durchgeführt werden,
  3. die rechtlichen Bestimmungen dahingehend angepasst werden, sodass rechtskräftig Verurteilten der Asylstatus im Eilverfahren abzuerkennen ist bzw. eine Weiterführung des Verfahrens versagt werden kann,
  4. die Möglichkeit geschaffen und genutzt wird, laufende Asylverfahren von straffällig gewordenen Schutzsuchenden zu stoppen, sodass die Abschiebung umgehend eingeleitet werden kann,
  5. die Möglichkeit zur Verhängung von Gebiets- und Reisebeschränkungen bzw. -verboten über abzuschiebende Asylwerber nach dem Vorbild anderer Europäischer Staaten geschaffen wird, sowie
  6. den § 13 Abs 3 BFA-Verfahrensgesetz dahingehend zu ändern, dass im Zweifel über das Alter eines Fremden von einer Volljährigkeit auszugehen ist.