Haimbuchner: Untätigkeit der Bundesregierung erleichtert ungewollt Zugang zur Staatsbürgerschaft
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2024 eine zentrale Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes aufgehoben: Konkret ging es um den automatischen Ausschluss von der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn ein Fremder wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz zu einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro rechtskräftig verurteilt wurde. Der VfGH stellte fest, dass dieser starre Ausschlusstatbestand verfassungswidrig ist, weil er das Sachlichkeitsgebot verletzt und zu unsachlichen Ungleichbehandlungen führt. Die Bundesregierung erhielt daraufhin eine einjährige Reparaturfrist – nutzte diese jedoch nicht, wodurch der betroffene Tatbestand mit 31. Dezember 2025 automatisch außer Kraft tritt.
Der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner, sieht darin ein sicherheitspolitisches und staatspolitisches Versagen: „Die Entscheidung des VfGH war in ihrer Begründung durchaus erwartbar. Wenn der Verfassungsgerichtshof mangels sachlicher Rechtfertigung eine Ungleichbehandlung als verfassungswidrig einstuft, entspricht das der ständigen Rechtsprechung. Dennoch war die betreffende Bestimmung eine wichtige Grundlage im Vollzug.“ Haimbuchner kritisiert insbesondere, dass es sich bei der aufgehobenen Regelung um ein wesentliches Instrument handelte, um Personen von der Staatsbürgerschaft auszuschließen, die sich nicht an die österreichische Rechtsordnung halten. „Ausländern, die unsere Rechtsordnung offensichtlich nicht respektierten wollen, konnte so der Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft verwehrt werden“, erklärt der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ.
Umso unverständlicher sei für ihn, dass ÖVP, SPÖ und NEOS die vom VfGH eingeräumte Reparaturfrist tatenlos verstreichen ließen. „Obwohl es ohne weiteres möglich gewesen wäre, diese Gesetzesstelle verfassungskonform auszugestalten, hat man nichts unternommen“, so Haimbuchner. Mit 31. Dezember 2025 entfällt daher der bislang gültige Abweisungsgrund: Eine einzige Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von über 1.000 Euro kann künftig nicht mehr automatisch zur Verweigerung der Staatsbürgerschaft führen. Haimbuchner sieht darin ein fatales Signal: „Unsere Staatsbürgerschaft verdient Respekt. Sie ist Ausdruck der Verbundenheit zu unserer Heimat, zu unserer Kultur und zu unserem Volk. Offensichtlich sieht die Bundesregierung das nicht so – anders ist diese Untätigkeit nicht zu erklären.“ Österreich brauche funktionierende gesetzliche Instrumente, um Fehlverhalten konsequent zu sanktionieren und die Staatsbürgerschaft nur jenen zu verleihen, die die österreichische Rechtsordnung achten. „Das Gegenteil wurde jetzt bewirkt: Durch Untätigkeit wird der Zugang zur Staatsbürgerschaft ungewollt erleichtert“, so der FPÖ-Landesparteichef abschließend.