Vierspuriger B1- Ausbau: Halbzeit in Hörsching

Die B1 Wiener Straße ist eine stark frequentierte Strecke und sichert gleichzeitig die Verbindung zu den Ländernachbarn Niederösterreich und Salzburg. In weiten Abschnitten ist die Landesstraße bereits vierstreifig ausgebaut, allerdings gibt es noch Lücken.

 Aufgrund der hohen Auslastung und um die Verkehrssicherheit langfristig zu gewährleisten, ist es erforderlich, die B1 Wiener Straße zwischen den Teilabschnitten Hörsching und Marchtrenk vierstreifig auszubauen. Im September des Vorjahres erfolgte der Spartenstich zum Ausbau in Hörsching. „Die erste Halbzeit haben wir erfolgreich hinter uns gebracht. Für das menschliche Auge ist das Voranschreiten des Baus klar und deutlich sichtbar. Nun geht es in die zweite Halbzeit“, ist Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner zufrieden mit dem Baufortschritt.

Seit Herbst 2021 wurden u.a. bereits drei Brückenbauobjekte hergestellt, aber unter anderem der Geh- und Radfahrverkehr entlang der Bundesstraße über Gemeindewege umgeleitet. Seit Ende Jänner 2022 sind die erforderlichen Straßenbauarbeiten entlang der B1 voll im Gang. So wurden nötige Straßendämme geschüttet, seitlich erforderliche Steinmauern und Steinschlichtungen errichtet, vorhandene Gas, Strom bzw. Telekomleitungen umgelegt. Die Fundamente für die drei Verkehrsampelanlagen wurden ebenso begonnen wie die Arbeiten der Lärmschutzwände. Darüber hinaus werden zwei weitere Brücken im Bereich der B1 im Zuge des Projekts hergestellt.

In den kommenden Wochen und Monaten folgen noch weitere Maßnahmen. Bald werde mit den Asphaltierungsarbeiten begonnen, die Aufstellung der Ampelanlagen sei für den Spätherbst geplant. Geht alles nach Plan, soll die Verkehrsfreigabe Ende des Jahres erfolgen, stuft Steinkellner weiterhin die Notwendigkeit und Wichtigkeit der vierstreifigen Ausbauvariante der B1 als unerlässlich ein. „Bei meinem Amtsantritt Ende 2015 war das Lückenschluss-Projekt in keinem Bauprogramm. Auf meine Initiative hin wurde die Planungen mit Hochdruck erstellt, damit diese dringend nötige Baumaßnahme – für einen flüssigen Verkehrsablauf und damit für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit – vollzogen werden kann.“