Ungehört bleibt weiterhin der einstimmige Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Die Verordnung, die wesentliche Regelungen zur Immobilienfinanzierung in Österreich festlegt, hat weitreichende Auswirkungen auf den Zugang zu Eigentum und leistbare Wohnmöglichkeiten. Zugleich wirft sie demokratiepolitische Fragen auf, die auf höchster Ebene geklärt werden müssen.
Konkret gilt diese Verordnung seit August 2022. Sie hat dazu geführt, dass der heimische Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft in einer schwierigen Lage sind. Ursprünglich war das Ziel, damit eine Überhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern. Nun hat sie als ein erhebliches Hindernis für den Zugang zu Wohneigentum und leistbarem Wohnen erwiesen. Die KIM-VO legt strenge Auflagen für die Vergabe von Wohnbaukrediten fest. So darf die Rückzahlungsrate für Immobilienkredite an Private maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Maximallaufzeit liegt bei 35 Jahren. Diese Regulierungen haben zu einem massiven Einbruch in der Vergabe von Wohnbaudarlehen geführt.
Die Auswirkungen der KIM-VO sind nicht nur auf den Immobilienmarkt beschränkt, sondern haben auch weitreichende Folgen für die gesamte Bauwirtschaft und nachgelagerte Branchen. Der Einrichtungsfachhandel, der stark von Neubauten abhängt, sieht sich mit massiven Umsatzeinbußen konfrontiert. Prognosen deuten auf einen Rückgang der jährlichen freifinanzierten Wohnungsfertigstellungen um 90% bis 2026 hin, was die Existenz vieler Unternehmen in der Möbelbranche und im Baunebengewerbe bedroht
Beschlüsse der Landeswohnbaureferentenkonferenz zu ignorieren ist demokratiepolitisch bedenklich
„Die KIM-VO ist ein Thema, das die Bevölkerung direkt betrifft, da es um den Zugang zu Wohneigentum geht – eine der zentralen Säulen der privaten Vorsorge und Lebensplanung. Wenn solche Regulierungen ohne politische Kontrolle erlassen werden, ist dies bedenklich“, kritisiert FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den zuständigen Minister, der in seiner Antwort auf die Weisungsfreiheit der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) in diesen Fragen verwies. „Diese Weisungsfreiheit führt jedoch dazu, dass eine nicht gewählte Behörde rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft, die unsere Minister laut eigenen Aussagen nicht mehr abändern können – demokratiepolitisch wirft das einige Fragen auf“, so Haimbuchner.
„In einer Demokratie ist es nicht akzeptabel, dass eine Verordnung, die die Lebensrealität vieler Menschen massiv beeinflusst, von einem Organ ohne demokratische Legitimation beschlossen wird und nicht korrigiert werden kann. Es ist erforderlich, dass die Politik als demokratisch gewählte Vertretung des Volkes handlungsfähig bleibt und ihre Verantwortung nicht aus der Hand gibt“, so der oberösterreichische Wohnbaureferent Haimbuchner weiter.
Die einstimmige Entscheidung der Landeswohnbaureferentenkonferenz für eine Evaluierung der KIM-VO unterstreicht die Dringlichkeit dieser Thematik. „Der Zugang zu Wohnraum muss für unser Volk leistbar bleiben. Die KIM-VO schränkt diesen Zugang durch übermäßige Regulierungen und überzogene finanzielle Hürden massiv ein. Die Abschaffung der Verordnung wäre längst überfällig“, so Haimbuchner abschließend.