Wohnbeihilfe: Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Verbesserung in Umsetzung

Der Landesrechnungshof (Landes-RH) hat eine Folgeprüfung der Wohnbeihilfen veröffentlicht. Im Rahmen der Überprüfung wurde seitens des Landes-RH festgestellt, dass die Empfehlungen, welche an die Abteilung Wohnbau von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner gerichtet wurden, sich allesamt entweder in Umsetzung befinden oder bereits vollständig umgesetzt wurden.

Die Wohnbeihilfe ist ein wichtiges Instrument um österreichische Familien, aber auch Alleinerziehende, Pensionisten und Studenten, bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten unter die Arme greifen zu können. Um dieses Instrument noch effektiver einsetzen zu können und auch die Zielgruppen zu erreichen, welche die Hilfe auch wirklich benötigen, gibt der Landes-RH entsprechende Empfehlungen ab. So werden durch die Wohnbauabteilung sozialpolitische Themen und Daten untersucht, sodass entsprechende Anpassungen bei den Berechnungsmodellen und Förderkriterien der Wohnbeihilfe erfolgen können. Auch wurde bereits die maximale Miete für private Mietwohnungen auf 8 Euro pro m2 angehoben, um der Teuerung gerecht zu werden.

„Für mich als Wohnbau-Landesrat, aber auch als einfacher Bürger dieses Landes, ist der Wohnbau und dessen Leistbarkeit von großer Bedeutung, daher begrüße ich jeden Austausch, der uns dieses Ziel noch besser erreichen lässt. Der Landesrechnungshof hat uns auch dieses Mal mit seinen Empfehlungen dabei geholfen und dafür gilt den jeweiligen Mitarbeitern des Landes-RH, aber auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Umsetzung dieser Empfehlungen maßgeblich beteiligt sind, mein Dank“, zeigt sich Dr. Manfred Haimbuchner über die gute Zusammenarbeit erfreut.