Wohnbeihilfe-Erhöhung: Wer jetzt profitieren kann

Klares Signal für alle Leistungsträger im Land: Auch wer durch seine Arbeit nur ein geringes Einkommen erwirtschaftet, wird nicht allein gelassen. Das Land greift mit der Wohnbeihilfe unter die Arme, die nun erneut massiv verbessert wurde. Auch der Berechtigtenkreis ist nun deutlich größer als zuvor.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen für die Wohnbeihilfe. Davon profitieren nicht nur die rund 7.500 Fördernehmer durch höhere Leistungen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist auch deutlich ausgeweitet worden – vor allem Familien, Alleinerziehende und Mindestpensionsempfänger haben davon etwas. Nicht nur der anrechenbare Wohnungsaufwand wurde von 3,50 Euro pro Quadratmeter auf 3,70 Euro erhöht, auch die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben. Bei einer Familie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern beispielsweise um satte 678,60 Euro auf 2.621,69 Euro. Oder hier ein weiteres konkretes Beispiel: Für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die bislang 49,66 Euro Wohnbeihilfe erhielt, werden es künftig 277,50 Euro pro Monat sein werden – ein deutliches Plus.

 

Möglich durch Oberösterreich-Modell

Durch das Oberösterreich-Modell wurden seit 2018 die Zugangsvoraussetzungen zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige deutlich verschärft: Wohnbeihilfe erhält nur noch, wer sich mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhält und davon 54 Monate einkommensteuerpflichtig beschäftigt war sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 vorweisen kann. Wer also nichts in die Gemeinschaft eingezahlt hat und die Integration verweigert, erhält auch kein Geld mehr. Das ermöglichte Einsparungen in Höhe von rund 4,8 Millionen Euro, die nun vornehmlich jenen oberösterreichischen Leistungsträgern zugutekommen, die mit einem schmaleren Geldbörserl auskommen müssen. Dazu zählen auch jene, die durch die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit getrieben wurden. „Mein besonderer Appell gilt all jenen, die in der Vergangenheit wegen eines zu hohen Einkommens abgewiesen wurden sowie all jenen, deren Einkommenssituation sich verschlechtert hat und vor allem auch all jenen, die noch nie daran gedacht haben um Wohnbeihilfe anzusuchen. Besuchen Sie unsere Homepage und erkundigen Sie sich über die neuen Einkommensgrenzen. Es ist mir persönlich ein Anliegen, den Leistungsträgern in diesem Land zu signalisieren, dass sie nicht alleine sind“, so Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Haimbuchner hierzu.