Wohnbeihilfe: Europäischer Gerichtshof stärkt FPÖ-Position

Seit 2018 ist die Wohnbeihilfe in Oberösterreich unter anderem an genügend deutsche Sprachkenntnisse geknüpft. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden – und sieht in dieser Praxis keine eindeutige Diskriminierung. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den österreichischen Gerichten.

 Landeshauptmann-Stv. und Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner kann sich mit dieser EuGH-Entscheidung bestätigt sehen! Bei dem Entscheid der europäischen Richter ging es um die Frage, ob die Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich eine Kernleistung sei, also ein „menschenwürdiges Dasein“ sichere. Zuvor hatte ein türkischer Staatsbürger gegen die Zugangsbeschränkungen zur Wohnbeihilfe geklagt. Er hatte darin einen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsätze gesehen. Das zuständige Landesgericht Linz hatte die Entscheidung dann nach Europa verwiesen.  Dort sah man keine eindeutige Diskriminierung und legte sich auch nicht fest, ob es sich um Kernleistungen im Sinne des Unionsrechts handeln würde. Somit sind wieder die österreichischen Gerichte zuständig. Die, wenn sie dem Standpunkt des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessors Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal folgen, die aktuelle Wohnbeihilfen-Praxis des Landes Oberösterreich stützen dürften. Zumal es sich hierbei um einen wichtigen Anreiz zur Integration handelt. Positiver Nebeneffekt des EuGH-Entscheids: Der Gerichtshof räumt damit endgültig mit der Annahme auf, dass die Ungleichbehandlung sämtlicher anderer Drittstaatsangehöriger eine ethnische Diskriminierung sein könne.

Millioneneinsparungen

2018 hat die FPÖ mit ihrem Regierungspartner auf Landesebene das Wohnbeihilfensystem zugunsten der Leistungsträger und zugunsten jener reformiert, die sich aktiv in die Gesellschaft einbringen wollen. Seither müssen Drittstaatsangehörige neben umfangreichen Erwerbszeiten sowie einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich auch ausreichend Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Das Land Oberösterreich hat damit starke Anreize für Leistungs- und Integrationswillige gesetzt und dem Steuerzahler in den Jahren 2018 bis 2020 über 12 Millionen Euro gespart.