Wohnbeihilfe ist wichtiger Beitrag gegen Altersarmut

Erneut werden die Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe an die angehobenen Ausgleichszulagenrichtsätze angepasst, die entsprechende Verordnungs-Änderung geht noch diese Woche in Begutachtung.  

Die Wohnbeihilfe erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe. Sie ermöglicht es, die Oberösterreichern bei der Zahlung ihrer Mieten zu unterstützen und der mit 1. Jänner 2024 eingeführte Wohnbeihilfen-Pensionsbonus, der mittlerweile bereits an 6.200 Pensionisten in Höhe von bis zu 45 Euro monatlich ausgezahlt wird, trägt wesentlich dazu bei, die ältere Generation in Oberösterreich vor Altersarmut zu schützen.

„Dieses Jahr wurden bereits über 45 Millionen Euro an durchschnittlich 23.000 Wohnbeihilfen-Bezieher ausgezahlt. Dies verdeutlicht, wie wichtig diese Unterstützungszahlungen für unsere Bevölkerung sind. Ob Studenten, Arbeiter oder Pensionisten, der Wohnbeihilfe kommt als soziales Instrument eine immens wichtige Aufgabe zu. Wohnraum zu schaffen und Wohnraum bezahlbar zu halten sind die Ansprüche, die wir uns im Wohnbauressort gesetzt haben. Mit diesen Anpassungen ist es uns gelungen, diesen Ansprüchen auch gerecht zu werden“, betont Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner.

Die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Wohnbeihilfe wird ab 1. Jänner 2025 bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 1.351,40 Euro bzw. für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 2.128,60 Euro liegen, womit das zulässige Höchsteinkommen um 121 bzw. 185 Euro angehoben wird. Ebenso wird der Teuerungsfreibetrag fortgeführt, womit die Einkommensgrenze um weitere 100 Euro auf 1.451,40 bzw. 2.228,60 Euro ansteigt.