Wohnen, Mieten, Bauen – Wichtiges auf gutem Weg

Die Novelle zum Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz passierte heute einstimmig den Wohnbau-Ausschuss des Oberösterreichischen Landtags.

Am 8. Juli wird der Oö. Landtag aller Voraussicht nach die Überarbeitung des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes mit einem positiven Beschluss absegnen. FPÖ-Landtagsklubobmann Herwig Mahr freut sich nach der heutigen Ausschusssitzung: „Die vorliegende Novelle ist ein sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau. Damit werden wir wertvolle Verbesserungen treffen, wodurch die soziale Sicherheit in Oberösterreich generationenübergreifend gestärkt wird. Es freut mich daher, dass wir im heutigen Ausschuss die Beratungen rechtzeitig und einstimmig abschließen konnten.“

Nach der geplanten Beschlussfassung werden schon im Herbst dieses Jahres die Neuerungen des überarbeiteten Gesetzes Anwendung finden. Gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungsmodalitäten mit dem Bund machen ein Inkrafttreten ab circa Mitte September möglich. Da es künftig möglich sein wird, dass bestimmte Träger und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe direkt vom jeweiligen Bauträger Wohnungen anmieten können, profitieren unter anderem besonders Menschen mit Beeinträchtigung von den Neuregelungen. Dies erleichtert eine Eingliederung beeinträchtigter Personen in Alltag und Gesellschaft, ist sich Herwig Mahr als Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich sicher.

Klubobmann Mahr begrüßt auch die Überarbeitung des Einkommensbegriffs für die Leistungsbemessung: „Mithilfe der vernünftigen Neuberechnung wird man die Wirkung familien- und leistungsorientierter Maßnahmen spürbar verstärken. So wird man die Wohnbeihilfe trotz des höheren Netto-Einkommens durch den Familienbonus und den Ausgleichszulangen- bzw. Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen in maximal möglicher Förderhöhe beziehen können. Dies trifft auch auf Leistungen des Bundespflegegeldgesetzes zu, wie etwa auf das Pflegekarenzgeld.“

26Selbstständige werden ebenfalls von der Novelle profitieren, weil sie bisher nur dann Wohnbeihilfe beziehen konnten, wenn sich aus dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ein Anspruch ergeben hat. Das wird sich nach dem Landtagsbeschluss ändern. Herwig Mahr erläutert: „Auf plötzliche Einkommensunterschiede, wie aufgrund des Corona-Lockdowns, konnte bisher nicht reagiert werden. Künftig kann auf Grundlage der Privatentnahmen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe geprüft werden, so dass auch hier eine rasche Unterstützung möglich sein wird.“