Wohnbaupaket: Oberösterreich geht eigenen Weg

Weil das Wohnbaupaket in Höhe von 1 Milliarde Euro der Bundesregierung nicht den gewünschten Effekt hat, geht Oberösterreich einen eigenen Weg. Konkret kamen laut FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den Ankündigungen seitens der schwarz-grünen Bundesregierung nicht die entsprechenden Taten. Oberösterreich will einen tatsächlichen Mehrwert für die Bevölkerung erzielen und hat nunmehr selbst konkrete Förderungen erarbeitet. „Der Wohnbau ist ein wichtiger Bereich der Politik und liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Es wäre wünschenswert gewesen, dass der Bund die Länder in die Planung des Wohnbaupakets einbezogen hätte, um eine frühzeitige Abstimmung zu ermöglichen. Leider ist dies nicht geschehen, daher bin ich nicht überrascht über die aktuellen Entwicklungen. Dennoch ist es uns in Oberösterreich gelungen, vor allem im Eigenheimbereich, eine Lösung zu finden, die den Oberösterreichern den Zugang zu eigenen vier Wänden erleichtern wird“, so der Wohnbaureferent.

Im Paket sind für den mehrgeschossigen Wohnbau für den Neubau 780 Mio. Euro vorgesehen, 220 Mio. für die Sanierung – exklusiv für Gemeinnützige Wohnbauträger, davon 38,5 Mio. Euro für Oberösterreich. Momentan befindet man sich im Austausch mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen, wie das Geld des Bundes am besten investiert wird, sodass am Ende auch die Mieter profitieren. „Für Sanierungen hat unser Bundesland durch diese Gelder aus Wien rund ein Fünftel mehr zur Verfügung als ursprünglich geplant“, hebt Haimbuchner hervor, „dass damit noch keineswegs merklich mehr Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.“  Im Bereich mehrgeschossiger Miet- bzw. Mietkauf- und Eigentumswohnungsbau gestaltet sich die Situation schwierig. Oberösterreich bekomme 2024 und die kommenden zwei Jahre insgesamt 130 Mio. Euro für den Neubau im mehrgeschossigen Wohnbau – also fast ein Jahresbudget zusätzlich. Die Vorgaben des Bundes verunmöglichen es allerdings, diese Mittel abzuholen“ nennt Haimbuchner die PV-Pflicht als Beispiel die für diese Gelder vorgeschrieben ist. „Das ist in der Breite nur schwer zu erfüllen, wie etwa bei einer innerstädtischen Nachverdichtung oder bei einem – in Hinblick auf die Sonneneinstrahlung – schlecht gelegenen Neubauprojekt ist eine PV-Anlage nicht zielführend.“

Größeres Problem sei jedoch, die Zusätzlichkeit, die für Oberösterreich nur schwer erfüllbare Voraussetzungen beinhalte. Auszahlungen gäbe es erst, wenn durch das Land eine gewisse Bautätigkeitsgrenze erreicht wird, die sich aus der durchschnittlichen Bautätigkeit der letzten beiden Jahre berechne. Für Länder, die in den letzten Jahren wenig bis gar nichts gebaut haben, eine bewältigbare Hürde. In Oberösterreich wurde allerdings in den letzten Jahren stets eine stabile Bauleistung erreicht. Das Jahr 2023 war im Bereich des mehrgeschossigen Wohnbaus sogar ein Rekordjahr. „Dafür wird man nun bestraft und soll, um Bundesmittel lukrieren zu können, weit über den Bedarf hinaus bauen“, verweist Haimbuchner darauf, dass das ursprünglich geplante Modell nicht umsetzbar ist. „Aus unserer Sicht sollten die Bundesmittel zusätzlich zu den Landesgelder an die Fördernehmer ausbezahlt werden können und von beiden Stellen die Gelder gleichzeitig aber der ersten Wohneinheit verwendet werden dürfen“, wollte Haimbuchner damit den Eigenmittelanteil der Gemeinnützigen reduzieren. „Das hätte zu einem finanziellen Spielraum und sohin wiederum mehr errichteten Wohnraum geschaffen. Die ursprüngliche Landesförderung wäre völlig ident geblieben. Oberösterreich hätte dem Bund sogar nachweisen können, dass in den nächsten drei Jahren nicht nur mehr Wohnungen geschaffen werden, sondern auch, dass mehr eigene Finanzmittel eingesetzt werden als im Vergleichszeitraum, wurde aber vom Bund abgelehnt. Den Fördernehmern wird im mehrgeschossigen Miet(kauf)wohnungsneubau ein sehr hoher Eigenmittelanteil in Höhe von 20 Prozent der Gesamtbaukosten abverlangt. Insgesamt setzen die Fördernehmer bei Bauvorhaben bis zu 40 Prozent Eigenmittel ein. Aus unserer Sicht ist es schlichtweg nicht möglich, die Gemeinnützigen hier zu einem noch höheren – dem Bedarf übersteigenden – Bauvolumen zu treiben. Das würde die Kapazitätsgrenzen sprengen. „Leider hat uns der Bund unseren ursprünglichen Plan, Landes- und Bundesmittel gleichzeitig für alle Wohneinheiten zu verwenden, verunmöglicht. Das führt dazu, dass die Bundesregierung zumindest in Oberösterreich der Bauwirtschaft keinen Impuls geben wird. Zum Glück sind wir jedoch auf keine Hilfe von außen angewiesen und können die Herausforderungen im Wohnbau auch selbst lösen. Die wahren Leidtragenden sind die Baufirmen und die Leistungsträger, die hier aufgrund zahlreicher Versprechungen und Ankündigungen einer falschen Vorstellung der Realität unterlagen“, zeigt sich Haimbuchner enttäuscht darüber, dass man die Vorschläge aus Oberösterreich nicht beachtete.

Gemeinsame Lösung für Eigenheimförderung Neu

Positive Nachrichten gibt es bei der Eigenheimförderung. Auch hier wäre ursprünglich die Zusätzlichkeit schlagend geworden. „Trotz schwieriger Ausgangslage wurde eine gemeinsame Lösung gefunden“, nennt Haimbuchner die Details:  Mit der entsprechenden Verordnung sollen sämtliche Häuslbauer, die gleichzeitig förderbare Personen im Sinne des WFG sind, künftig die Möglichkeit haben ein 35-jähriges Darlehen bei der HYPO Oberösterreich mit einem 20-jährigen Fixzinssatz von 1,5 Prozent in Anspruch zu nehmen. Die Darlehenshöhen bleiben im Vergleich zur bestehenden Förderung unverändert. Damit bietet Oberösterreich als erstes Bundesland österreichweit die neue Förderung an und fixiert den Zinssatz nicht nur – wie es die Bundesregierung vorgesehen hätte bis zum nächsten Finanzausgleich – sondern für die gesamte Fixzinsdarlehenslaufzeit.  Das neue Fördermodell wird dem Bund maximal 4,8 Millionen Euro kosten. Das Land Oberösterreich hingegen wird dafür im Gegenzug bis zu 23 Millionen ausgeben.

Neu ist auch, dass in den Genuss dieser Förderung nicht nur Häuslbauer im klassischen Sinne kommen, sondern auch jene Mitbürger, die sich dafür entscheiden eine bestehende Substanz abzubrechen und ein Einfamilienhaus neu errichten. „Damit tragen wir auch dem Kampf gegen den zunehmenden Flächenverbrauch Rechnung und unterstützen auch jene, die sich einer baufälligen Substanz entledigen und ihr Einfamilienhaus auf einer bereits versiegelten Fläche errichten“, so der freiheitliche Wohnbaureferent.