Mindestsicherung: VfGH bestätigt mutige Reform

Großteils bestätigt hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das oberösterreichische Modell der Mindestsicherung. Konkret wurde entschieden, dass bei der Deckelung der Mindestsicherung für Bedarfsgemeinschaften bei 1.500 Euro (inflationsangepasst 1.512 Euro) bei der Deckelung keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegeben sei. ÖVP und FPÖ sehen damit bestätigt, dass die Summe der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass ein zur Vermeidung sozialer Notlagen ausreichender Betrag zur Verfügung steht.

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmansdorfer verwiesen in einer Reaktion darauf, dass lediglich ein Passus als unsachlich qualifiziert wurde. Konkret wurde lediglich die Einbeziehung von Personen in den Deckel, die keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben, als unsachlich qualifiziert, also jener Satz, wonach die Deckelung auch für jene Personen gilt, die keinen Leistungsanspruch oder keinen Antrag gestellt haben. „Das Urteil des Höchstgerichts ist eine klare Bestätigung der Vorreiterrolle Oberösterreichs. Was uns der Hausverstand sagt, wurde nun auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt: Diejenigen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen, sollen mehr im Geldbörserl haben, als diejenigen die ausschließlich von Sozialleistungen leben“, so die beiden Politiker unisono.

Von der Deckelung ausgenommen sind:

  • Personen, die Pflegegeld zumindest der Stufe 3 oder Reha-Geld beziehen
  • Menschen mit Beeinträchtigung
  • pflegende Personen
  • Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen
  • arbeitsunfähige Personen

Zusätzlich erhalten Bezieher der Mindestsicherung (vom Deckel NICHT betroffen):

  • Familienbeihilfe
  • Geschwisterzuschlag
  • Mehrkindzuschlag
  • beitragsfreier Kindergarten
  • Krankenversicherung inkl. Mitversicherungsmöglichkeit für Angehörige und freie Arztwahl
  • Rezeptgebührenbefreiung
  • Pflegegeld
  • Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz
  • Zugang zu Sozialmärkten

Geringverdiener, die ihr Einkommen mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung aufstocken, bekommen zwar auch nur maximal 1.512 Euro, können aber bis zum tatsächlichen Mindeststandard dazuverdienen – also beispielsweise bei einem aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestehenden Haushalt bis zu einem Gesamtbetrag von 1.934,20 Euro. Erst wenn die Summe aus Mindestsicherung und Arbeitseinkommen diese zweite Grenze überschreitet, wird die Sozialleistung entsprechend gekürzt.

Mit der sozial ausgewogenen Deckelung der Mindestsicherung wurde ein spürbarer Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geschaffen. „Für all jene, die Unterstützung brauchen, übernehmen wir Verantwortung. Aber in einem Land wie Oberösterreich muss es sich auszahlen, aufzustehen und anzupacken“, so die klare Position der FPÖ in Oberösterreich.