Mutmaßliche Vergewaltigung: Gesetzliche Bestimmungen zu U-Haft verschärfen

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Weiterhin auf freiem Fuß ist ein syrischer Asylwerber, der in Weyer ein junges ukrainisches Mädchen vergewaltigt haben soll. Er wurde war festgenommen, aber die Staatsanwaltschaft hat den Tatverdacht nicht auf „dringlich“ eingestuft, daher wurde er wieder freigelassen und sitzt nicht in U-Haft. „Wer übernimmt die Verantwortung dafür, wenn sich der…
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