AMS-Skandalurteil soll geprüft werden

Ein Mann war in einem AMS-Kurs durch Drohungen und Aggression auffällig gewesen und deshalb wurde ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt. Für das Bundesverwaltungsgericht in Wien ist diese auffällige Verhalten in einer Fortbildungsmaßnahme jedoch kein Grund für eine Sperre. Geht es nach dem Urteil des Gerichts so ist aggressives Verhalten in Kursen des AMS für den Trainer zumindest zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen.

Konkret hatte ein Mann seine Fortbildung mit Drohungen gestört, wurde aus dem Kurs ausgeschlossen und für eine gewisse Zeit wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes gestrichen. Der Mann legte Beschwerde ein und bekam nunmehr Recht. Generell sei es möglich, den Bezug des Arbeitslosengeldes auszusetzen, also eine vorübergehende Sperre zu verhängen, wenn die Teilnahme bei den vermittelten Kursen verweigert wird. Im Arbeitslosenversicherungsgesetz ist der Passus zu finden, dass bei Vereitelung des Erfolgs der Maßnahme für die arbeitslose Person zumindest für sechs Wochen der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht. Das sei durchaus auch anwendbar bei der Störung eines Fortbildungskurses. Im konkreten Fall fühlten sich Kursteilnehmer bedroht, trotzdem kommt das Bundesverwaltungsgericht zur Erkenntnis, dass es sich um „eine übereilte Entscheidung der Clearing-Trainerinnen“ handelt. Trainerinnen sollten vermögen, mit solchen Personen umzugehen, der Beschwerdeführer sei sicher nicht der Erste gewesen, mit unangemessenem Verhalten. Auch berücksichtigt wurde vom Bundesverwaltungsgericht, dass sich der Mann schnell wieder beruhigt habe und es hätte versucht werden müssen, die Person wieder in die Gruppe zu integrieren.

Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen

Klare Worte findet dazu der Klubobmann der FPÖ, Herwig Mahr: „Bei allem Respekt vor der Justiz: Jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten‘. Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, unter gewissen Umständen sogar strafbar. Unter keinem Umständen können derartige Vorfälle gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonal – akzeptiert werden. Es sei daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘. Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr. „Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“

Die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat bereits angekündigt, dass sie das Erkenntnis „genau ansehen und prüfen“ will. „Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar“, sagt sie in einer ersten Reaktion. „Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar“, hält die Ministerin fest.